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Kelkheim: Falsche Polizeibeamte – zwei mutmaßliche Abholer festgenommen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Westhessen haben zwei Männer festgenommen, die an einer Betrugstat beteiligt waren. Sie sollen als Abholer fungiert haben.

Foto: Depositphotos

Hofheim (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Westhessen Falsche Polizeibeamte – zwei Verdächtige festgenommen, Kelkheim (Taunus)-Münster, Donnerstag, 17.09.2026

(kq)Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und Beamte der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Westhessen haben es am Donnerstag, den 17.09.2026, geschafft, in Kelkheim zwei Männer im Alter von 19 und 21 Jahren festzunehmen, die an einem Betrugsfall durch sogenannte “falsche Polizeibeamte” beteiligt gewesen sein sollen. Die Verdächtigen sollen innerhalb der Bandenstruktur als sogenannte Abholer agiert haben. Gegen die beiden Männer besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs.

Zuvor wurde ein 82-jähriger Mann aus Kelkheim auf seinem Festnetztelefon von einer unbekannten Person angerufen, die sich als Angehörige der Kriminalpolizei Frankfurt am Main ausgab. Dem älteren Herrn wurde vorgegaukelt, dass es in Kelkheim zu einer Serie von Einbrüchen gekommen sei. Im weiteren Verlauf erkundigten sich die Täter nach Wertsachen des Mannes und gaben vor, diese in Absprache mit der Staatsanwaltschaft sichern zu wollen.

Der 82-Jährige erkannte den Betrug und wandte sich an die Polizeistation Kelkheim. Nach weiteren telefonischen Anweisungen der unbekannten Täter stellte der Geschädigte ein Behältnis mit vermeintlichen Wertsachen zur Abholung vor seiner Wohnanschrift bereit.

Die daraufhin durchgeführten polizeilichen Maßnahmen führten schließlich gegen 14:15 Uhr zur problemlosen Festnahme der beiden 19 und 21 Jahre alten Verdächtigen.

Gegen beide Verdächtige wurde beim Amtsgericht Frankfurt am Main die Beantragung eines Haftbefehls vorgenommen.

Die weiteren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und des Polizeipräsidiums Westhessen dauern an.

Wichtige Hinweise der Polizei:

Die Polizei wird niemals Bargeld oder Wertsachen bei Ihnen abholen oder zur Sicherung entgegennehmen. Auch Staatsanwaltschaften oder andere Behörden werden Sie nicht telefonisch dazu auffordern, Geld, Schmuck oder andere Wertsachen zur Abholung bereitzulegen oder an unbekannte Personen zu übergeben.

Werden Sie von einer vermeintlichen Polizistin oder einem vermeintlichen Polizisten angerufen und nach persönlichen Daten, Vermögenswerten oder anderen sensiblen Informationen gefragt, beenden Sie das Gespräch. Überprüfen Sie dann selbst, ob es tatsächlich ein Anruf der Polizei war. Wählen Sie eigenständig die Rufnummer Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder im Verdachtsfall den Notruf 110. Verwenden Sie ausschließlich eine Telefonnummer, die Sie selbst gewählt oder recherchiert haben.

Wichtig ist dabei: Beenden Sie selbst das Gespräch aktiv, bevor Sie die Polizei zurückrufen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die anrufende Person die Verbindung bereits beendet hat. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen. Übergeben Sie niemals Vermögenswerte an unbekannte Personen.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve ist eine von drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Sie unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über ihren Einsatz entscheidet der Generalstaatsanwalt durch die Zuweisung von Ermittlungsverfahren gemäß § 145 Abs. 1 GVG.

Zu den Schwerpunkten der Eingreifreserve gehören insbesondere Verfahren aus den Bereichen der Organisierten Kriminalität, der bandenmäßigen Kriminalität, der schweren Wirtschaftskriminalität sowie besonders umfangreiche und ermittlungsintensive Verfahren. Darüber hinaus bearbeitet sie Verfahrenskomplexe mit überregionalen Zuständigkeiten und internationalen Bezügen. Finanzermittlungen und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind dabei regelmäßig Bestandteil der Ermittlungen.

Etwaige Rückfragen sind an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (069 1367 2253, presse@gsta.justiz.hessen.de) zu richten.

Quelle: Presseportal

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