Ordnungshüter stellen verschiedene Verstöße fest. Verkehrskontrolle ergab technische Mängel, fehlende Ausrüstung und Verstöße gegen Rauchverbot und fahrpersonalrechtliche Vorschriften.
Kontrollen des ÖPNV in Bensheim

Bensheim (ost)
Am Montag (16.12.) haben die Kontrollkräfte der Verkehrsinspektion zusammen mit dem Kreisausschuss Bergstraße am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Bensheim eine Überprüfung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durchgeführt. Zwischen 10 und 14 Uhr wurden insgesamt zwölf Kraftomnibusse (KOM) und ihre Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nur bei zwei KOM gab es keine Beanstandungen.
Der Fokus lag besonders auf der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Neben kleinen technischen Mängeln wie defekten Lichtern mussten zwei KOM ihre Fahrt beenden und sofort eine Werkstatt aufsuchen.
Einer der KOM verlor Betriebsflüssigkeiten, sodass sich kurz nach Beginn der Kontrolle Pfützen unter dem Motor bildeten. Außerdem fehlte eine Schutzklappe an der Anhängevorrichtung und der Motorklappenschutzschalter funktionierte nicht. Beim anderen KOM war ein Leck im Antriebssystem und Öl sammelte sich bereits in einer Felge. Aufgrund des Kontrollorts konnte nicht festgestellt werden, ob Öl auch auf die Bremsscheibe gelangt war.
Bei einem Fahrer eines Ersatzbusses wurde festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis der Klasse D seit August 2023 abgelaufen war. Er wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verfolgt werden.
In Bezug auf die zusätzlichen Ausrüstungsvorschriften für KOM bemängelten die Ordnungshüter das Fehlen von zwei Nothämmern, zwei Unterlegkeilen und eines Vierkantschlüssels für das verschlossene Fach mit Erste-Hilfe-Material.
Zwei Busfahrer verstießen gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), indem sie am Steuer rauchten. Das Rauchverbot gilt auch ohne Fahrgäste im Bus. Gemäß der aktuellen Version des BNichtrSchG vom 27.03.2024 sind auch elektronische Zigaretten […] und Verdampfungsgeräte […] verboten.
In Bezug auf die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften gab es auch einen Fahrer, der beanstandet wurde. Er hatte keine neue Tachoscheibe eingelegt und somit die Daten vom Vortag überschrieben, was eine Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten unmöglich machte.
Zuletzt sei erwähnt, dass in acht Fällen die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 entweder nicht mitgeführt wurden oder nicht im Original vorlagen.
Quelle: Presseportal