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Korbach: Heckenbrände durch Abflämmen von Unkraut

In den letzten Tagen kam es zu zwei Fällen von Heckenbränden durch unsachgemäßen Umgang mit Abflammgeräten. Die Polizei gibt Tipps zur sicheren Nutzung.

Foto: Unsplash

Korbach (ost)

In den vergangenen Tagen gab es zwei Vorfälle von Heckenbränden, bei denen zum Glück keine Personen verletzt wurden und keine größeren Schäden entstanden sind. In beiden Fällen wurden die Brände durch unsachgemäßen Gebrauch von Abflammgeräten verursacht. Aus diesem Grund empfiehlt die Polizei, beim Einsatz von Abflammgeräten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Am Mittwoch (24. Juli) gegen 14.30 Uhr meldete ein Zeuge einen Heckenbrand in Hatzfeld, bei dem auch das Carport bereits brannte. Die alarmierte Feuerwehr musste nicht eingreifen. Der Verursacher hatte bereits ein brennendes Gebüsch gelöscht, das Carport war nicht in Brand geraten. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei Frankenberg hatte ein Hausbesitzer das Unkraut auf seiner Auffahrt abgebrannt, wodurch – wahrscheinlich durch Funkenflug – die Hecke seines Nachbarn in Brand geriet. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Donnerstag (25. Juli) gegen 18.30 Uhr in Rosenthal-Roda. Auch hier wollte ein Hausbesitzer sein Unkraut auf der Auffahrt entfernen und benutzte dazu ein Abflammgerät. Durch Funkenflug geriet seine Hecke in Brand, die auf einer Länge von etwa zehn Metern brannte. Der Eigentümer konnte mit Hilfe der Feuerwehren aus Rosenthal und Roda das Feuer löschen, auch hier entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der Verursacher wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht, konnte aber nach der Untersuchung unverletzt entlassen werden.

Brände nach dem Abflammen von Unkraut: Leider keine Einzelfälle!

Viele Grundstückseigentümer verwenden Abflammgeräte, um unerwünschte Pflanzen auf dem Hof, der Terrasse oder im Garten zu entfernen. Ein Vorhaben, bei dem regelmäßig die Feuerwehr ausrücken muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt. Nicht selten können auch Carports oder sogar ganze Häuser beschädigt werden oder Menschenleben in Gefahr geraten.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können fahrlässiges Verhalten auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der korrekte Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu vermeiden.

Tipps von Ihrer Polizei:

Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Anweisungen des Herstellers.

Wichtig: Verwenden Sie das Gerät nur bei Windstille, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.

Verzichten Sie bei anhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgeräts, da die Gefahr einer Ausbreitung auf unerwünschte Flächen zu groß ist.

Reinigen Sie Oberflächen vor dem Abflammen von Müll, trockenen Blättern und Zweigen.

Bringen Sie Kinder und Haustiere in einen sicheren Abstand, um plötzliches Betreten des Gefahrenbereichs zu verhindern.

Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, um sich bestmöglich zu schützen.

Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf Rauchen und andere offene Feuerquellen.

Bewahren Sie die Gasflaschen außerhalb der Reichweite von Kindern auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austritt. Die Flaschen sollten in gut belüfteten Räumen gelagert und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein.

Halten Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Eimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Quelle: Presseportal

nf24