Die hessische Polizei führt seit Dezember 2025 Kontrollen zur Bekämpfung von Sozialkriminalität durch. Über 4.400 Personen wurden kontrolliert und Vermögenswerte in Höhe von 2,25 Millionen Euro gesichert.
Lahn-Dill-Kreis: Organisierte Sozialkriminalität in Mittelhessen

Giessen (ost)
Mittelhessen: Überprüfungen zur Bekämpfung organisierter Sozialkriminalität in Mittelhessen
Im Kampf gegen organisierte Sozialkriminalität hat die hessische Polizei seit Mitte Dezember 2025 gemeinsam mit anderen Behörden bereits drei Aktionstage und eine Aktionswoche durchgeführt. Diese wurden vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert. Die bisherigen Einsätze, bei denen über 4.400 Personen, mehr als 200 Fahrzeuge und über 650 Objekte überprüft wurden, führten zur Vollstreckung mehrerer Haftbefehle, einer Vielzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen sowie zur Feststellung zahlreicher melderechtlicher Verstöße. Insgesamt konnten die Behörden Vermögenswerte in Höhe von rund 2,25 Millionen Euro sichern.
Am Mittwoch (30.09.2026) fand der nächste landesweite Kontrolltag zur Bekämpfung sozialschädlicher Kriminalität statt, an dem sich auch das Polizeipräsidium Mittelhessen mit Überprüfungsmaßnahmen in allen vier mittelhessischen Landkreisen (Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Wetterau) beteiligte.
Sozialkriminalität umfasst eine Vielzahl von Delikten. Dazu gehören unter anderem Sozialleistungsbetrug, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Betrug bei Familienleistungen, Verschleierung von Vermögen, Geldwäsche oder gefälschte Wohn- oder Arbeitgeberbescheinigungen. Da Sozialleistungsmissbrauch die Allgemeinheit schädigt und das Vertrauen in den Sozialstaat untergräbt, stehen insbesondere organisierte Strukturen, die staatliche Leistungen gezielt und systematisch missbrauchen, im Fokus. Besondere Schwerpunkte sind die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche, die Aufdeckung von organisiertem oder strukturiertem Missbrauch im Bereich der Überbelegung von Wohnraum sowie die Sicherung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.
Durch die Überprüfungsmaßnahmen soll auch die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, kommunalen Partnern und anderen Akteuren verstärkt werden – insbesondere bei der Erkennung organisierter Missbrauchsstrukturen und bestimmter Tatbegehungsweisen, der Zusammenführung von Erkenntnissen und der Ableitung weiterer Ermittlungen und Maßnahmen. Hierbei ist die Zusammenarbeit verschiedener Behörden entscheidend. Neben der hessischen Polizei beteiligen sich beispielsweise Kommunen, Zoll, Steuerfahndung, die Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse und Justiz an den Maßnahmen und bündeln ihre jeweiligen Erkenntnisse und Zuständigkeiten.
Beim vierten hessenweiten Aktionstag kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt über 1.000 Personen, mehr als 100 Fahrzeuge und 53 Objekte. Es wurden 47 Strafanzeigen erstellt und 58 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. 18 Personen wurden vorübergehend festgenommen. Es gelang auch, Vermögenswerte im Gesamtwert von etwa 1.552.000 EUR zu sichern, darunter etwa 343.000 EUR Bargeld sowie neun hochwertige Fahrzeuge im Gesamtwert von etwa 927.000 EUR.
Auch in Mittelhessen wurden von der Polizei in Zusammenarbeit mit anderen Behörden verschiedene Verstöße registriert. Im Lahn-Dill-Kreis wurden unter anderem in zwei Kiosken über 1.000 Flaschen ohne entsprechendes Pfandetikett im Wert von 5.000 EUR festgestellt. Bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in einer Garage im nördlichen Lahn-Dill-Kreis fanden die Beamten 81 Kartons mit je 24 Stangen Snus im Wert von 115.000 EUR. Der Garagenbesitzer wurde wegen Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz bestraft. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf kontrollierten Polizei und Zoll gemeinsam insgesamt zehn Objekte. Der Zoll fertigte bei Kontrollen in Gaststätten sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen und drei Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Meldepflichtverstößen. Im Rahmen gemeinsamer Kontrollmaßnahmen in Gießen mit dem Ordnungsamt und dem Landkreis Gießen stellten die Kontrolleure in insgesamt fünf Objekten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Hessische Glücksspielgesetz und die Spielverordnung fest. Die Polizei überprüfte gemeinsam mit dem Gewerbeamt im Wetteraukreis einen Firmensitz. Eine Person gab sich als Firmeninhaber aus, jedoch liegt keine Gewerbeanmeldung für dieses Unternehmen bei der Gemeinde vor. Da Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft in der Bundesrepublik durch dieses Unternehmen genutzt wird und somit ein deutsches Kennzeichen benötigt, erstellten die Polizisten auch hier eine entsprechende Anzeige.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
Quelle: Presseportal








