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Lahn-Dill-Kreis: Regionale Verkehrsdienste nehmen Gefahrgut ins Visier

Ordnungshüter kontrollierten gestern im Lahn-Dill-Kreis Gefahrguttransporte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich.

Foto: Depositphotos

Dillenburg (ost)

Haiger: Kontrolle von Gefahrgut durch die Ordnungshüter

Die Ordnungshüter der regionalen Verkehrsdienste Lahn-Dill und Marburg-Biedenkopf richteten gestern (16. April) im Lahn-Dill-Kreis ihren Fokus auf Gefahrguttransporte.

Zwischen 08.00 und 14.00 Uhr wurden an zwei Kontrollstellen in Haiger und an der Bundesstraße 253 insgesamt 36 LKW mit zulässigen Gesamtgewichten zwischen 3,5 und 40 Tonnen angehalten. Die Beamten überprüften die Ladungssicherung, die Einhaltung des Gefahrgutrechts und der geltenden Geschwindigkeiten an den Kontrollstellen. Außerdem wurde der technische Zustand der Fahrzeuge überprüft.

Bei vier Fahrern, die Gefahrgut transportierten, wurde die Ladungssicherung beanstandet. Zwei Fahrer waren nicht ausreichend für den Umgang mit Gefahrstoffen geschult. An einem Fahrzeug war die Prüffrist eines mitgeführten Feuerlöschers abgelaufen. Darüber hinaus verstießen zehn Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten, z. B. aufgrund fehlender Tageskontrollblätter, überschrittener Ablesefristen, unterschrittener Ruhezeiten, fehlender Aufzeichnungen oder defekter Kontrollgeräte.

1. Kontrollstelle, Kreisel am Kalteiche Ring in Haiger

An dieser Kontrollstelle wurde ein LKW-Fahrer aus dem Oberbergischen Kreis angehalten. Er hatte keine Fahrerkarte eingelegt und konnte keinen Nachweis über die letzten 56 Tage erbringen. Für den Fahrer sieht der Bußgeldkatalog hierfür pro Tag ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro vor, für den Halter möglicherweise ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. Die Beamten werden das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informieren.

2. Kontrollstelle, B253, zwischen Dillenburg und Fronhausen

An der zweiten Kontrollstelle, an einem Kreisel an der Bundesstraße 253 zwischen Dillenburg und Fronhausen, wurden zwei Sprinter eines Transportdienstleisters kontrolliert. Sie hatten eine geringe Menge an Gefahrgut geladen und nicht ordnungsgemäß gesichert. Das Unternehmen sorgte für Abhilfe, brachte geeignetes Material, so dass die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen konnten. Hier werden Bußgelder in Höhe eines vierstelligen Euro-Betrages für den Fahrer, den Verlader und den Halter fällig.

Ein anderer LKW-Fahrer war an dieser Kontrollstelle zu schnell unterwegs und hatte dabei noch etwas „Glück“. Bei erlaubten 60 km/h wurde er mit 94 km/h erwischt. Durch den Abzug der Toleranz muss er seinen Führerschein nicht für einen Monat abgeben, sondern lediglich ein Bußgeld von 175 Euro zahlen.

Sabine Richter, Pressesprecherin

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Hessen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Hessen insgesamt 145.422 Verkehrsunfälle. Davon waren 19.527 Unfälle mit Personenschaden, was 13,43% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 6.914 Fälle aus, was 4,75% aller Unfälle ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.164 Fällen registriert, was 0,8% aller Unfälle entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 117.817 Fälle, was 81,02% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 14.839 Unfälle (10,2%), außerorts (ohne Autobahnen) 7.577 Unfälle (5,21%) und auf Autobahnen 3.013 Unfälle (2,07%). Insgesamt gab es 188 Getötete, 3.537 Schwerverletzte und 21.704 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 145.422
Unfälle mit Personenschaden 19.527
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 6.914
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.164
Übrige Sachschadensunfälle 117.817
Ortslage – innerorts 14.839
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 7.577
Ortslage – auf Autobahnen 3.013
Getötete 188
Schwerverletzte 3.537
Leichtverletzte 21.704

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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