Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führte verdachtsunabhängige Prüfungen in verschiedenen Branchen durch. 62 Kräfte waren im Einsatz, 15 Betriebe wurden kontrolliert und 64 Arbeitnehmer befragt.
Mindestlohnprüfungen in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main (ost)
Frankfurt am Main- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main hat am 13. März im Rahmen einer bundesweiten Aktion verdachtsunabhängige Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohnes“ durchgeführt. Im Fokus standen hierbei die Bereiche Gastronomie, Werkstätten und körpernahe Dienstleistungen.
Insgesamt 62 Beamte des Zolls, des Finanzamtes Frankfurt und der Landespolizei waren im Einsatz. Während der Prüfungen in Frankfurt wurden 15 Unternehmen überprüft und 64 Angestellte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Vor Ort kam es in einem Kontrollobjekt zu drei vorläufigen Festnahmen und der Einleitung von Strafverfahren aufgrund des Verdachts auf illegalen Aufenthalt. Gegen den Arbeitgeber wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe eingeleitet.
Weitere Verstöße und Feststellungen waren: 19 Hinweise auf Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung 13 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht (betrifft nur die Gastronomiebranche) 5 Hinweise auf Leistungsmissbrauch
Quelle: Presseportal