Behörden finden zahlreiche Verstöße bei 36 Fahrzeugen in Hanau
Neu-Isenburg: Kontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe

Hanau (ost)
(lei) Nachdem in der vorherigen Woche bereits umfangreiche Überprüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe in Neu-Isenburg durchgeführt wurden (siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6319005), haben Einsatzkräfte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen am Montag zusammen mit Kräften des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, dem Zoll sowie der Stadt Hanau erneut Taxis und Mietwagen inspiziert – dieses Mal in Hanau. Während der behördenübergreifenden Kontrollmaßnahmen, die von 08.30 bis 15.00 Uhr dauerten, lag der Fokus erneut auf der Einhaltung der Vorschriften im Personenbeförderungsverkehr.
Bei den Kontrollmaßnahmen wurden insgesamt 48 Taxis und Mietwagen überprüft. Bei 36 Fahrzeugen wurden Verstöße oder Mängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem eine unzureichende Anzahl von Warnwesten, fehlende Nichtraucherschilder im Fahrzeuginnenraum sowie – vor allem bei Mietwagen – Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht. Diese verlangt von privaten Mietwagenanbietern, die beispielsweise über eine Vermittlungsplattform gebucht wurden, nach Beendigung einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Das Bereithalten im öffentlichen Verkehrsraum oder an Taxiständen zur Aufnahme neuer Fahrgäste ist demnach nicht erlaubt, wurde aber vermehrt festgestellt.
Insgesamt wurden 52 Fahrzeuge und 74 Personen kontrolliert. Darüber hinaus wurden vier Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine Straftat geahndet.
Besonders erwähnenswert ist der Fall eines Taxifahrers, der sich während der Kontrolle gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verbal aggressiv verhielt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Darüber hinaus wird der Fahrer voraussichtlich auch vor der zuständigen Konzessionsbehörde für sein Verhalten Rechenschaft ablegen müssen. Diese entscheidet unter anderem über die persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Personenbeförderung.
Auch die am Einsatz beteiligten Zollkräfte stellten mehrere Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und der tatsächlichen Auftragsausführung fest. Die festgestellten Sachverhalte erfordern weitere Ermittlungen.
Das Ergebnis der Kontrollmaßnahmen zeigt, dass ein beträchtlicher Teil der überprüften Beförderungsunternehmen und Fahrzeugführer offenbar nicht vollständig bewusst ist, welche rechtlichen Verpflichtungen im Personenbeförderungsverkehr zu beachten sind. Die Kontrollen dienen daher nicht nur der Bestrafung von Verstößen, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsgewerbe.
Die beteiligten Behörden sehen insbesondere die enge und unkomplizierte Zusammenarbeit als vorteilhaft an. Der Austausch bereits vorhandener Erkenntnisse sowie die intensive Vernetzung zwischen Polizei, Straßenverkehrsbehörden und Zoll bilden eine wichtige Grundlage für zukünftige gemeinsame Kontrollmaßnahmen.
Quelle: Presseportal








