Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Neu-Isenburg: Untersuchungshaft gegen mutmaßliche Mutter angeordnet

Ein Richter ordnete Untersuchungshaft gegen die mutmaßliche Mutter des Neugeborenen an, nachdem ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen wurde.

Foto: Depositphotos

Neu-Isenburg (ost)

Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach – und Polizeipräsidium Südosthessen

Im Fall des am Mittwochabend in einer Wohnung in Gravenbruch tot aufgefundenen Neugeborenen (wie bereits berichtet) hat ein Richter vom Amtsgericht Offenbach nun die mutmaßliche Mutter des Kindes in Untersuchungshaft genommen.

Die 20-jährige Verdächtige wurde heute (05.12.2024) auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Totschlag.

Die Obduktion bestätigte den Verdacht eines Tötungsdelikts. Aufgrund laufender Ermittlungen können derzeit keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Für weitere Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die gemeinsame Pressestelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach.

Offenbach, 05.12.2024, Pressestelle, Christopher Leidner

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2022/2023

Die Mordraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 243 Fälle registriert, wovon 224 gelöst wurden. Es gab insgesamt 308 Verdächtige, darunter 283 Männer, 25 Frauen und 147 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 sank die Anzahl der registrierten Fälle auf 229, von denen 216 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 267 Verdächtige, darunter 237 Männer, 30 Frauen und 130 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten Mordfälle in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 243 229
Anzahl der aufgeklärten Fälle 224 216
Anzahl der Verdächtigen 308 267
Anzahl der männlichen Verdächtigen 283 237
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 25 30
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 147 130

Quelle: Bundeskriminalamt

nf24