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Neues Cannabisgesetz in Kraft: Sensibilisierung für sicheren Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC bleibt trotz der Entkriminalisierung von Cannabis problematisch. Verstärkte Polizeikontrollen sollen für mehr Sicherheit sorgen.

Foto: Depositphotos

Frankfurt (ost)

Die Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist eine der Hauptursachen für Unfälle.

Seit dem 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streicht und Anbau, Besitz und Abgabe unter bestimmten Bedingungen legalisiert.

Vorsicht beim Cannabiskonsum im Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unbedenklich ist. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.

Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel, das die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben derzeit einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und nachgewiesen, was auch noch Tage nach dem Konsum möglich ist, drohen Geldbußen, Punkte und Fahrverbote, selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit gilt. Im Falle eines Unfalls ist auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Die Fahrtüchtigkeit nach dem Cannabiskonsum ist schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Folgen in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumenten oft die Gefahren nicht ausreichend erkennen. Es ist schwer zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum noch im Blut ist, da die negativen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit auch lange nach dem Konsum bestehen bleiben.

Wenn nach dem Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten bei den Fahrweisen oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden, wird die Fahrt als Straftat betrachtet. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder und E-Scooter. Die Fahrerlaubnis kann dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung ist erst nach einer Sperrfrist und einer bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung möglich.

Verstärkte Polizeikontrollen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wird die hessische Polizei in Zukunft verstärkt Kontrollen auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und Verkehrsteilnehmer in präventiven Gesprächen über die Risiken sensibilisieren. Das Ziel ist es, Unfälle durch Alkohol und Drogen am Steuer zu bekämpfen und das Risiko für Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen fahren, zu erhöhen, um die Sicherheit für alle zu gewährleisten.

Kontakt:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Direkte Erreichbarkeit von Mo. – Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm




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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 25216 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 24363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank von 23331 auf 22378. Die Anzahl der Verdächtigen ging ebenfalls von 19820 auf 19168 zurück. Unter den Verdächtigen waren 17704 Männer und 2116 Frauen im Jahr 2021, während es im Jahr 2022 17079 Männer und 2089 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6321 auf 6494. Im Vergleich dazu wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die meisten Drogenfälle in Deutschland registriert, nämlich 70510 Fälle.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 25.216 24.363
Anzahl der aufgeklärten Fälle 23.331 22.378
Anzahl der Verdächtigen 19.820 19.168
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.704 17.079
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.116 2.089
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.321 6.494

Quelle: Bundeskriminalamt

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