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Nordrhein-Westfalen: Verhaftungen wegen „Schockanrufe“ in Hessen und NRW

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main haben zwei dringend Tatverdächtige wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges festgenommen.

Foto: Depositphotos

Frankfurt (ost)

Verhaftungen aufgrund von sogenannten Schockanrufen in Hessen und Nordrhein-Westfalen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat am 25.02.2025 und 02.03.2025 in einem Ermittlungskomplex wegen „Schockanrufserien“ zwei dringend Tatverdächtige im Alter von 44 und 17 Jahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch die hessische und nordrhein-westfälische Polizei in Frankfurt am Main und Krefeld festnehmen lassen. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden auch zwei Wohnungen in Frankfurt am Main und Krefeld durchsucht.

Der 44-jährige deutsch-polnische Staatsbürger aus Krefeld steht im Verdacht, innerhalb einer Bande, die sich auf die Durchführung von sogenannten „Schockanrufen“ spezialisiert hat, in zwei Fällen als sogenannter „Abholer“ sowie als Fahrer für weitere „Abholer“ fungiert zu haben.

Am 29.09.2023 kontaktierten bisher nicht identifizierte Mitglieder der Tätergruppierung telefonisch eine 88-jährige Geschädigte aus Hanau. Sie gaben sich als Polizeibeamte aus und behaupteten, dass die Tochter der Geschädigten in einen Verkehrsunfall verwickelt war, bei dem ein Kind tödlich verletzt wurde. Sie forderten die Geschädigte auf, 5.000 Euro als Kaution zu zahlen, um die angebliche Inhaftierung der Tochter abzuwenden. Die 88-jährige Geschädigte erkannte den Betrug und informierte die hessische Polizei. Der Beschuldigte fuhr mit einem weiteren „Abholer“ zum Übergabeort, wo er nach einer inszenierten Übergabe durch die hessische Polizei festgenommen werden konnte. Der Beschuldigte konnte fliehen.

In einem anderen Fall kontaktierte ein bisher nicht identifiziertes Mitglied der Tätergruppierung eine 83-jährige Geschädigte aus Tönisvorst (Landkreis Viersen). Er gab sich als Staatsanwalt aus und behauptete, dass der Neffe der Geschädigten in einen Verkehrsunfall verwickelt war und Fahrerflucht begangen hatte. Um die Inhaftierung zu verhindern, musste eine Kaution von 50.000 Euro hinterlegt werden. Der 44-jährige Beschuldigte soll auch in diesem Fall gemeinsam mit einer 17-jährigen Beschuldigten als Abholer agiert haben und das Geld von der Geschädigten in Düsseldorf entgegengenommen haben.

Die beiden festgenommenen Beschuldigten konnten durch umfangreiche Ermittlungen identifiziert werden. Die 17-jährige Beschuldigte wurde am 25.02.2025 und der 44-jährige Beschuldigte am 03.03.2025 den zuständigen Haftrichtern am Amtsgericht Frankfurt am Main und Krefeld vorgeführt, die die Haftbefehle vollstreckt haben.

Das Phänomen der „Schockanrufe“, das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird laut Ermittlungsergebnissen von international organisierten Tätergruppen betrieben. Vor allem ältere Menschen werden von Tätern, meist aus dem europäischen Ausland, angerufen und mitgeteilt, dass sie in Not seien, um Geld und Vermögenswerte zu ergaunern. Die Täter geben sich nicht nur als Angehörige aus, die in Schwierigkeiten stecken, sondern geben auch vor, staatliche Institutionen wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu vertreten und setzen die Opfer unter Druck.

Den Opfern wird meist nur ein kurzes Zeitfenster für die Erfüllung der Forderungen gegeben, um Nachforschungen zu verhindern. Manchmal vergeht weniger als eine Stunde zwischen dem ersten Anruf und der Geldübergabe. Die „Schockanrufe“ verursachen bei den meist älteren Opfern nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch schwerwiegende emotionale Belastungen und Leiden.

Quelle: Presseportal

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