Zwei Kinder haben Steine auf die Gleise gelegt, was zu einer vorübergehenden Sperrung der Strecke führte. 18 Züge hatten jeweils 30 Minuten Verspätung.
Oberleitung: Steine auf Gleise gelegt, Strecke vorübergehend gesperrt
Klein-Linden (Gießen) (ost)
Zwei Kinder im Alter von 10 Jahren haben am Mittwochabend (30.4. / 19:10 Uhr) am Bahnhof Klein-Linden Steine auf die Gleise gelegt. Ein Güterzug überquerte die Steine. Der Lokführer meldete den Vorfall daraufhin der Notfallleitstelle. Eine Streife des Bundespolizeireviers Gießen konnte die beiden Kinder kurz darauf am Bahnhof Klein-Linden finden und ihren Eltern übergeben.
Strecke gesperrt
Die Gleise waren von 19:07 Uhr bis 19:36 Uhr gesperrt. Dadurch hatten 18 Züge jeweils 30 Minuten Verspätung.
Glücklicherweise keine Verletzten
Es gab keine Verletzten durch den Vorfall. Es wurden keine Schäden am Zug festgestellt.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt auf den Gleisen. Züge nähern sich fast geräuschlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt in den Oberleitungen der Bahn sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen jeglicher Art, sondern auch die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer die Gleise betritt, um beispielsweise Hindernisse zu platzieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr. Wenn Züge abrupt bremsen, werden die Fahrgäste überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte untersagt! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder Schäden entstehen, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände werden sie mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert und gefährden umstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Folgen in Form von Schadensersatzansprüchen auf die Verursacher zukommen.
Quelle: Presseportal