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Odenwaldkreis: Vier Holztransporter mit jeweils über 50 Tonnen/Polizei untersagt viermal die Weiterfahrt

Die Polizei stoppte vier überladene Holztransporter auf der Bundesstraße. Bußgelder und Ermittlungen gegen die Transportfirma wurden eingeleitet.

Foto: Depositphotos

Erbach (ost)

Am Donnerstag (12.12.) hat eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 45 zunächst einen offensichtlich überladenen Holztransporter kontrolliert, der mit Kurzholz beladen war. Das Holz wurde im Odenwald geladen und sollte nach Mittelhessen transportiert werden. Eine Wiegeaktion ergab ein Gesamtgewicht von 50.360 Kilogramm, obwohl maximal 40 Tonnen erlaubt gewesen wären. Die Fahrt musste von der Polizei gestoppt werden, bis ein Teil der Stämme entladen wurde. Der 38-jährige Fahrer wird voraussichtlich mit einer Geldstrafe von etwas über 300 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg belegt. Es wird auch eine Untersuchung der Transportfirma auf Vermögensabschöpfung eingeleitet.

Anschließend wurden drei weitere Fahrzeugkombinationen derselben Transportfirma von den Beamten gestoppt, die ebenfalls offensichtlich mit überladenem Kurzholz unterwegs waren. Die drei Holztransporter waren in einem osteuropäischen Land registriert und laut vorgelegten Dokumenten an eine deutsche Spedition vermietet, zusammen mit dem jeweiligen Fahrer. Das Holz sollte vom Odenwaldkreis nach Nordhessen transportiert werden.

Alle Lastwagen wurden dann auf einer 50-Tonnen-Brückenwaage gewogen. Die Fahrzeugkombinationen wogen alle mehr als 50 Tonnen, mit Gewichten von 51.085, 52.200 und 50.350 Kilogramm. Dadurch sparte das Unternehmen bei jeder zweiten Fahrt eine ganze Tour ein. Zudem entsprach das Profil eines Reifens an einem Anhänger nicht den Vorschriften, weshalb auch in diesen Fällen die Weiterfahrt untersagt wurde.

Um das Bußgeldverfahren gegen die Fahrer abzusichern, wurden Sicherheitsleistungen erhoben. Es werden weitere Untersuchungen gegen die Transportfirma eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Vermietung der Fahrzeugkombinationen und die Zuweisung der Fahrer zu prüfen. Auch hier wird eine mögliche Vermögensabschöpfung geprüft.

Quelle: Presseportal

nf24