Bei Verkehrskontrollen wurden zwei Fahrer ohne Fahrerlaubnis erwischt und weitere Verstöße festgestellt.
Offenbach / Mühlheim am Main: Zielgerichtete Verkehrskontrollen

Offenbach / Mühlheim am Main (ost)
(lei) Während Verkehrskontrollen am Sonntag wurden zahlreiche Zweiräder und Fahrzeuge von Polizeibeamten überprüft. Zwischen 10 und 13 Uhr überwachten die Einsatzkräfte die Offenbacher Straße in Mühlheim am Main in Richtung Offenbach. Von 14 bis 16 Uhr wurden die Kontrollen auf dem Spessartring in Offenbach fortgesetzt. Für die Kontrollen wurden zwei zivile Dienstfahrzeuge mit Dokumentations- und Messtechnik sowie ein uniformiertes Krad und ein Videostreifen-Krad eingesetzt. Insbesondere Zweiradfahrer wurden gezielt mit den Motorrädern zur Kontrollstelle geführt.
Besonders auffällig war ein 32-Jähriger, der mit einem Leichtkraftradroller unterwegs war. Als ein Polizeibeamter ihm Anweisungen gab, ignorierte der Mann diese und fuhr in Richtung Offenbach davon. Nach kurzer Verfolgung konnten die Einsatzkräfte den Zweiradfahrer in einem Wohngebiet stoppen und kontrollieren. Der Mann gab sofort zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Diese war ihm nach zahlreichen Verkehrsverstößen im laufenden Jahr entzogen worden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Auch ein 52-Jähriger wurde mit einem ungewöhnlichen Fahrzeug kontrolliert: Das Videostreifen-Krad führte einen Maserati Gran Turismo Sport zur Kontrollstelle. Der Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen und erklärte auf Nachfrage, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Er gab an, nur kurzzeitig mit dem Fahrzeug gefahren zu sein, da seine Beifahrerin aufgrund eines medizinischen Notfalls nicht weiterfahren konnte.
Der 52-Jährige war außerdem nicht der Besitzer des hochpreisigen Fahrzeugs. Er gab an, den Sportwagen von einem Bekannten übernommen zu haben. Auch gegen diesen wurde eine Strafanzeige erstellt – Vorwurf: Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen Ende der Kontrollen fiel den Einsatzkräften auch ein Audi R8 Performance auf. Der Fahrer machte durch vermeidbaren Lärm auf sich aufmerksam. Bei der folgenden Kontrolle erklärte der 29-Jährige, er habe den Sportwagen für eine Hochzeit bei einem Autovermieter gemietet.
Der Fahrer erwartet eine Geldstrafe von 80 Euro plus Verwaltungsgebühren wegen des Lärmverstoßes. Eine Nachforschung ergab zudem einen weiteren Vorfall: Für den Audi R8 lag eine Versicherungsanzeige mit Verfügung der Zulassungsstelle vor. Gegen den Vermieter wurde daher eine Verkehrsstrafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes erstellt.
BILANZ
Insgesamt wurden 29 Personen von den Beamten überprüft. Dabei wurden fünf Krafträder bis 125 ccm, neun Krafträder über 125 ccm, drei Elektrokleinstfahrzeuge sowie neun Pkw kontrolliert.
Neben den beiden festgestellten Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Ein Elektrokleinstfahrzeug wurde aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sichergestellt.
Außerdem stellten die Einsatzkräfte drei weitere Verkehrsverstöße fest: Einen Rotlichtverstoß von weniger als einer Sekunde sowie einen Handyverstoß. Ein Gurtpflichtverstoß wurde mit einer Barverwarnung geahndet.
In vier Fällen wurden auch Mängel an den kontrollierten Fahrzeugen festgestellt. Diese umfassten unter anderem abgenutzte Reifen und Kraftstoffverlust am Vergaser, fehlende Reflektoren sowie fehlende Nachweise für Distanzscheiben oder einen Lenker. Entsprechende Mängelkarten wurden ausgestellt.
Durch gezielte Verkehrskontrollen verfolgen die Einsatzkräfte das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere Verstöße zu erkennen, die eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch solche Überprüfungen sollen auch die Fahrzeugführer selbst für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert und festgestellte Mängel oder Verstöße konsequent geahndet werden.
Quelle: Presseportal








