ZIT und HLKA nehmen mutmaßlichen Unterstützer des Hacktivisten-Kollektivs KillNET fest und stellen umfangreiche Daten sicher.
Operation „Power OFF“: weiterer Schlag gegen Cybercrime-Infrastruktur

Wiesbaden / Frankfurt (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA)
Im Rahmen der international koordinierten Operation „Power OFF“ haben die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) gestern einen mutmaßlichen Unterstützer des Hacktivisten-Kollektivs KillNET festgenommen und umfangreiche Datenträger sichergestellt. Auch Kräfte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein waren an den Durchsuchungsmaßnahmen beteiligt.
Der 24-jährige Beschuldigte aus dem Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) wird beschuldigt, gezielte Überlastungsangriffe auf Webseiten und andere Dienste zur Computersabotage, sogenannte „Distributed Denial-of-Service“ (DDoS)-Angriffe, ermöglicht zu haben, indem er die notwendigen Angriffswerkzeuge bereitgestellt hat (DDoS-as-a-Service). Der Beschuldigte soll über einen Messenger-Dienst kriminelle Dienstleistungen beworben haben, die die einfache Durchführung von DDoS-Angriffen auch ohne technische Fähigkeiten ermöglichten.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, kriminelle Dienstleistungen innerhalb des Hacktivisten-Kollektivs KillNET beworben und bundesweite DDoS-Angriffe auf Internetpräsenzen in den Bereichen Sicherheit, Infrastruktur und Finanzen ermöglicht zu haben. KillNET unterstützt die Russische Föderation und führt Cyberangriffe im Kontext des Russland-Ukraine-Konflikts durch. Die Ziele des Hacktivisten-Kollektivs sind Cybersabotage von NATO-Staaten, Diebstahl von persönlichen Daten und Zerstörung von Internetressourcen. KillNET ist seit zwei Jahren für eine Reihe von DDoS-Angriffen verantwortlich.
Der Beschuldigte wird verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben gemäß §§ 129, 129b des Strafgesetzbuches sowie der Computersabotage in besonders schwerem Fall und der Beihilfe zur Computersabotage im besonders schweren Fall gemäß § 303b des Strafgesetzbuches
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Schleswig-Holstein wurden mehrere Datenträger sichergestellt, darunter IT-Infrastrukturen zu weltweiten Hosting-Anbietern und zur Botnet-Infrastruktur. Die sichergestellten Daten dienen als Grundlage für weitere Ermittlungen, auch gegen Nutzer der kriminellen Dienstleistungen.
Die Maßnahmen von ZIT und HLKA sind Teil der durch Europol koordinierten und international durchgeführten Operation „Power OFF“. Im Rahmen dieser seit 2018 laufenden Operation konnten bereits eine Vielzahl von Plattformen für DDoS-Angriffe identifiziert und vom Netz genommen werden.
Der Leiter der ZIT, Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, äußerte sich zum Ermittlungserfolg wie folgt: „Die aktuellen Maßnahmen der Operation Power OFF sind ein weiterer, wirksamer Schlag gegen Akteure der Underground Economy und zeigen die Handlungsfähigkeit der hessischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Cybercrime.“
Der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes, Andreas Röhrig, betonte: „Die meisten Akteure des Hacktivisten-Kollektivs KillNet halten sich in Russland auf, was operative Maßnahmen erschwert. Umso erfreulicher ist es, dass der Beschuldigte, welchem eine maßgebliche Beteiligung und Rolle bei KillNet zugeschrieben wird, durch intensive Ermittlungen des HKLA in Deutschland festgenommenen werden konnte. Allen, die sich in Hacker-Kollektiven engagieren, muss klar sein, dass sie sich strafbar machen und ihr Handeln in europäischen Ländern Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Folge haben.“
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Hessen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Hessen stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 9798 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 10106 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 3961 auf 4224. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2653 auf 2828, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen höher war als die der weiblichen Verdächtigen. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 9.798 | 10.106 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 3.961 | 4.224 |
Anzahl der Verdächtigen | 2.653 | 2.828 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 1.806 | 1.918 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 847 | 910 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 851 | 915 |
Quelle: Bundeskriminalamt