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Osthessen: Verkehrskontrollen an Fastnacht – Polizei zieht Bilanz

Die Polizei Osthessen führte verstärkte Kontrollen durch, um alkohol- und drogenbedingte Fahrten zu erkennen. Insgesamt wurden knapp 1.000 Fahrzeuge überprüft, 15 Fahrzeugführende waren alkoholisiert und 19 standen unter Drogeneinfluss.

Foto: Depositphotos

Osthessen (ost)

Um die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern, hat die Polizei Osthessen rund um das Fastnachtswochenende verstärkte Kontrollen durchgeführt (siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43558/6202456 ) und zieht nun eine Bilanz für den Zeitraum vom 2. bis zum 18. Februar.

Das Ziel der Maßnahmen war es, frühzeitig alkohol- und drogenbedingte Fahrten zu erkennen und die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren. In den letzten beiden Wochen wurden fast 1.000 Fahrzeuge überprüft. Dabei stellten die eingesetzten Polizeikräfte 15 Fahrer unter Alkoholeinfluss und 19 unter Drogeneinfluss fest. Aufgrund der festgestellten Verstöße mussten insgesamt zehn Führerscheine eingezogen werden.

Es bleibt festzuhalten: Der Großteil der kontrollierten Verkehrsteilnehmer hielt sich an die geltenden Vorschriften und zeigte Verständnis für die Kontrollen. Die Ergebnisse verdeutlichen jedoch, dass Alkohol und Drogen im Straßenverkehr nach wie vor ein relevantes Thema sind und regelmäßige Kontrollen notwendig sind. Die Polizei wird diese Maßnahmen daher auch über die Fastnachtszeit hinaus fortsetzen und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich vor Fahrtantritt ihrer Verantwortung bewusst zu sein.

Hinweise der Polizei zur Verkehrstüchtigkeit

Vor diesem Hintergrund nutzt die Polizei die Gelegenheit, nochmals auf die Grundsätze der Teilnahme am Straßenverkehr hinzuweisen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt – unabhängig davon, ob motorisiert, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder zu Pferd – ist Verkehrsteilnehmer und trägt Verantwortung für die eigene Sicherheit sowie für die Sicherheit anderer. Alkohol und Drogen können diese Verantwortung erheblich beeinträchtigen.

Feste Grenzwerte bei Fahrzeugen

Für Kraftfahrzeuge, einschließlich E-Scooter, gelten feste Promillegrenzen. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot geahndet wird. Ab 0,3 Promille kann bereits eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ab 1,1 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fahrradfahrer liegt diese Grenze bei 1,6 Promille. Auch hier können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.

Unter Ausfallerscheinungen versteht man alkoholbedingte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören unsicherer oder schwankender Gang, Gleichgewichtsprobleme, Schlangenlinienfahren, deutlich verzögerte Reaktionen, Konzentrationsschwierigkeiten, verwaschene oder lallende Sprache, Orientierungsprobleme sowie auffällig enthemmtes, aggressives oder risikoreiches Verhalten. Auch das Nichtbeachten von Verkehrszeichen, das Übersehen von roten Ampeln oder das falsche Einschätzen von Abständen kann als Auffälligkeit gewertet werden.

Auch für Fußgänger und Reiter drohen Konsequenzen

Für Fußgänger und Reiter gibt es zwar keine festgelegten Promillegrenzen, dennoch sind auch sie nicht von rechtlichen Konsequenzen ausgenommen. In vielen Fällen ist nicht nur der gemessene Alkoholwert entscheidend, sondern auch das konkrete Verhalten im Straßenverkehr. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist nur erlaubt, wenn man sich trotz körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigungen sicher bewegen kann und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Kommt es infolge einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr zu einem Unfall, kann dies unabhängig von der Art des Verkehrs erhebliche Auswirkungen auf die Schuld- und Haftungsfrage haben. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. In bestimmten Fällen kann auch die Überprüfung der persönlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen angeordnet werden, beispielsweise durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr sind keine gute Kombination – egal, ob auf vier Rädern, zwei Rädern, zu Fuß oder hoch zu Ross. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, sollte sichere Alternativen wählen und so dazu beitragen, dass die Fastnachtszeit und auch die Monate darüber hinaus für alle unfallfrei bleiben.

(Marc Leipold)

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023

Die Drogenraten in Hessen stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 24.363 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 26.518 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg von 22.378 im Jahr 2022 auf 23.101 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 19.133 konstant, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17.079 auf 17.106 stieg und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2.089 auf 2.027 fiel. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6.494 im Jahr 2022 auf 7.004 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 24.363 26.518
Anzahl der aufgeklärten Fälle 22.378 23.101
Anzahl der Verdächtigen 19.168 19.133
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.079 17.106
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.089 2.027
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.494 7.004

Quelle: Bundeskriminalamt

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