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Rekordjahr für Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Zoll deckt 615 Millionen Euro Schaden auf

Im Jahr 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit über 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und mehr als 101.000 Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von knapp 990 Jahren und einem Gesamtschaden von rund 615 Millionen Euro.

Foto: unsplash

Bonn (ost)

Im Jahr 2023 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit etwa 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2022: 48.000; 2021: 32.500) und über 101.000 Strafverfahren (2022: 111.500; 2021: 120.300) eingeleitet und sind somit erneut energisch gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgegangen.

Mit mehr als 4.200 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen Mindestentgeltvorschriften (2022: 3.600; 2021: 3.200) liegt das Ergebnis über den Vorjahresergebnissen. Diese Feststellungen betreffen die Nichtzahlung der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenzen gemäß dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die FKS hat im Jahr 2023 insgesamt 7.249 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Dies umfasst neben Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften auch weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wie beispielsweise Verstöße gegen Mitwirkungs- oder Aufbewahrungspflichten.

Im Jahr 2023 hat der Zoll insgesamt 42.600 Arbeitgeber überprüft (2022: 53.100; 2021: 48.000). Die FKS führt ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder aufgrund eigener Risikoeinschätzungen durch, insbesondere in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Dabei folgt sie dem Prinzip “Qualität vor Quantität”.

Nach den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen folgen oft langwierige und komplexe Überprüfungen von Geschäftsunterlagen und gegebenenfalls Ermittlungen. Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durchgeführt wurden.

Die Ermittlungen der Zollbeamten und -beamtinnen führten zu Freiheitsstrafen von knapp 990 Jahren und deckten einen Schaden in Höhe von insgesamt rund 615 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und “sonstigen Schäden” (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubsgeldern sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele verschiedene Aspekte. Die Prüfungen der FKS erfolgen immer umfassend. Es wird grundsätzlich überprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden oder werden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung besitzen und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder möglicherweise sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität ist ein Schwerpunkt der Aufgaben der FKS. Das Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung werden oft gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet und verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher durchgeführt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Schäden in der Sozialversicherung und bei den Steuern und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden.

Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, dazu:

“Auch im vergangenen Jahr ist die FKS wieder sehr erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland vorgegangen und hat sich insbesondere bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität durch ihre hohe Professionalität ausgezeichnet. Mit ihrem entschlossenen Vorgehen trägt sie nicht nur zur Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern ermöglicht auch faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.”

Die Jahresergebnisse im Einzelnen können dem Anhang entnommen werden.

Kontakt:

Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11611
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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