Staatsanwaltschaft und Zollfahndungsamt Frankfurt ermitteln gegen Firmen wegen Millionenverstößen. Verdacht auf illegale Exporte von Maschinenteilen und Chemikalien.
Rhein-Main-Gebiet: Ermittlungen gegen unerlaubte Ausfuhren nach Russland

Bad Homburg / Bad Vilbel / Frankfurt am Main / Ldkr. Darmstadt-Dieburg / Ldkr. Groß-Gerau / Mainz / Mühlheim am Main / Oberursel / Offenbach (ost)
Am letzten Freitag, dem 27.03.2026, führten Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main Durchsuchungen in insgesamt 14 Wohn- und Geschäftsräumen im Rhein-Main-Gebiet durch. Im Rahmen der Maßnahmen wurden umfangreiche Geschäftsunterlagen und elektronische Speichermedien sichergestellt. Zwei Vermögensarreste in Höhe von etwa 987.000,- Euro und rund 148.000,- Euro wurden gegen zwei Unternehmen vollstreckt.
Die Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main richten sich gegen die Verantwortlichen von drei Unternehmen. Es besteht der Verdacht, dass zwei der Unternehmen Maschinenteile und chemische Stoffe gewerbsmäßig nach Russland exportiert haben, entgegen eines bestehenden Verbots. Hierbei nutzten sie vermutlich ein Transportunternehmen sowie ausländische Logistikdienstleister, um sanktionierte Waren aus dem Rhein-Main-Gebiet über Anrainerstaaten illegal in die Russische Föderation zu verkaufen oder zu exportieren.
Nachdem bei einer Firma im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung durch den Zoll Exporte an russische Kunden festgestellt wurden, gerieten die drei Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Die Einsatzmaßnahmen wurden von Spezialkräften des Zolls – insbesondere der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) – sowie der Observationseinheit (OEZ) des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main unterstützt, um die Ermittlungen taktisch und zur Beweissicherung voranzutreiben.
Die weiteren Untersuchungen sind noch im Gange.
Weitere Informationen:
Gemäß der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist es untersagt, Güter direkt oder indirekt an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu transportieren oder auszuführen.
Die Vollstreckung eines Vermögensarrests zielt darauf ab, den Beschuldigten den Zugriff auf mutmaßlich durch strafbare Handlungen erworbene Vermögenswerte zu entziehen und diese zu sichern.
Quelle: Presseportal








