Polizei warnt und sensibilisiert. Fahndungen sind ausschließlich Sache der Strafverfolgungsbehörden, private Maßnahmen können Ermittlungen behindern und gefährden.
Rodenbach: Private Fahndungsmaßnahmen führen zu Anzeigen

B45/Rodenbach (ost)
Bitte beachten Sie die folgende Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südhessen:
Am Montagabend (2.2.) ereignete sich durch private Fahndungsmaßnahmen mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Raub in Messel (wir haben berichtet) ein Vorfall, der zu Anzeigen und polizeilichen Ermittlungen führte.
Derzeitigen Ermittlungen zufolge hörte ein aufmerksamer Zeuge gegen 23 Uhr auf der Bundesstraße 45 ein Schussgeräusch und informierte daraufhin die Polizei. Er lokalisierte das Geräusch in der Nähe von zwei Fahrzeugen, die sich auf der Bundesstraße in Richtung Hanau befanden. Bei der sofortigen Fahndung entdeckten Polizeistreifen die beiden mutmaßlich beteiligten Fahrzeuge in Rodenbach, die dort aufgrund des Verkehrs zum Stillstand kamen. Bevor die Streifen eintrafen, soll ein Mann aus einem der Autos ausgestiegen sein und mit einer Stange auf das andere Fahrzeug eingeschlagen haben. Schließlich nahmen die Beamten die beteiligten Personen vorläufig fest. Ersten Ermittlungen zufolge führten unabhängige Fahndungsmaßnahmen zu dem Vorfall, die im Zusammenhang mit dem Raub in Messel stehen. Bei der Durchsuchung der Fahrzeuge wurde unter anderem in einem der beteiligten Fahrzeuge eine Schreckschusswaffe gefunden. Die Waffe wurde beschlagnahmt. Gegen die Beteiligten werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In diesem Kontext warnt die Polizei eindringlich:
Fahndungen und Ermittlungen obliegen ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden. Private Fahndungen können polizeiliche Ermittlungen erheblich beeinträchtigen oder gefährden. Zudem kann man sich selbst und andere möglicherweise in Gefahr bringen. Falsche Verdächtigungen gegen eine Person können strafbar sein, beispielsweise als üble Nachrede oder Verleumdung. Die Polizei bittet dringend, solche Handlungen zu unterlassen.
Unsere Referenzmeldungen finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6207693 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6207236
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2022/2023
Die Mordraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 243 Fälle registriert, wovon 224 gelöst wurden. Es gab insgesamt 308 Verdächtige, darunter 283 Männer, 25 Frauen und 147 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 wurden 229 Fälle gemeldet, von denen 216 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 267 Verdächtige, darunter 237 Männer, 30 Frauen und 130 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten Mordfälle in Deutschland mit 470 registrierten Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 243 | 229 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 224 | 216 |
| Anzahl der Verdächtigen | 308 | 267 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 283 | 237 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 25 | 30 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 147 | 130 |
Quelle: Bundeskriminalamt








