Ein 36-Jähriger wurde alkoholisiert und unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter gestoppt, muss sich strafrechtlich verantworten.
Rüsselsheim am Main: Verkehrskontrolle in Rüsselsheim

Rüsselsheim (ost)
Ein 36-Jähriger wird nach einer Verkehrskontrolle und anschließender vorläufiger Festnahme in einem Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinflusses strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Um 0.50 Uhr wurde der Mann aus Mainz auf einem E-Scooter in der Adam-Opel-Straße bemerkt. Er überfuhr eine rote Ampel in der Haßlocher Straße und wurde daraufhin gestoppt und überprüft. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der 36-jährige Mann stark alkoholisiert war. Das Streifenteam nahm ihn vorläufig fest und brachte ihn zur Blutentnahme auf die Wache. Dort gab er zu, auch Marihuana konsumiert zu haben. Das Ausmaß seiner Alkoholisierung und ob er auch unter Drogeneinfluss stand, wird nun das Ergebnis der Blutuntersuchung zeigen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022
Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 25.216 Fälle aufgezeichnet, während es im Jahr 2022 24.363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 23.331 auf 22.378 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 19.820 auf 19.168, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17.704 auf 17.079 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2.116 auf 2.089 fiel. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6.321 auf 6.494. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 70.510 Fällen.
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 25.216 | 24.363 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 23.331 | 22.378 |
| Anzahl der Verdächtigen | 19.820 | 19.168 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.704 | 17.079 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.116 | 2.089 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.321 | 6.494 |
Quelle: Bundeskriminalamt








