Der ZOLL entdeckte Einfuhrschmuggel von britischen Autos nach Rumänien auf der A3. Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von 1.150 Euro erhoben.
Saarbrücken: Schmuggel auf der A3 – ZOLL kontrolliert Autos aus Großbritannien

Darmstadt (ost)
Am 26.01.2025 entdeckte der ZOLL gleich zwei Transporte von Personenkraftfahrzeugen englischer Herkunft auf der A3. Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Darmstadt überprüfte die Fahrzeuge, die für Rumänien bestimmt waren, auf der Rastanlage Medenbach-West. Dabei wurden insgesamt zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet, Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.150 Euro eingenommen und Sicherheit in Höhe von etwa 350 Euro erhoben.
Die KEV des Hauptzollamtes Darmstadt entdeckte den Einfuhrschmuggel bei verdachtsunabhängigen Kontrollen. Die Fahrzeuge mit britischer Zulassung kamen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, einem Nicht-EU-Land. Laut Aussage der Fahrer wurden die Autos dort gekauft oder ersteigert. Beide Fahrzeuge wurden auf Anhängern rumänischer Lieferwagen transportiert und waren für Rumänien bestimmt. Der Import von Waren in die EU unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Beide Fahrer konnten keinen Nachweis über die Versteuerung erbringen.
In beiden Fällen wurde daher eine Nachversteuerung in Höhe von insgesamt rund 1.150 Euro an Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) durchgeführt.
Gegen beide Fahrer wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die zu erwartenden Strafen und Verfahrenskosten wurde eine Sicherheit in Höhe von insgesamt etwa 350 Euro erhoben.
Nach Zahlung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleistung durften beide Fahrer ihre Fahrt fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun das Hauptzollamt Saarbrücken, das für diesen Schmuggel die zuständige Strafverfolgungsbehörde ist.
Hinweis:
Für Waren, die Privatpersonen aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen und deren Wert die Reisefreimengen überschreitet, fallen Einfuhrabgaben an. Diese setzen sich aus Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und – je nach Art der Waren – Verbrauchsteuern zusammen und sollten von Privatpersonen bereits an der EU-Außengrenze entrichtet werden. Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die ordnungsgemäße Versteuerung an den Grenzen und im Binnenland.
Quelle: Presseportal