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Schönnen: Polizei stellt Auto und Leichtkraftrad sicher

Zwei Fahrzeuge aufgrund zu hoher Lautstärke sichergestellt. Verstöße gegen Lärmschutz und Betriebserlaubnis führen zu Verfahren.

Foto: unsplash

Erbach (ost)

Zwei Fahrzeuge wurden letzte Woche von den Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen aufgrund ihrer zu hohen Lautstärke beschlagnahmt.

Am Mittwoch (18.06.) fiel der Fahrer eines Golf GTI in Schönnen den Verkehrsexperten auf. Die Abgasanlage, kombiniert mit einem Rennsportkatalysator, überschritt den Standgeräuschwert des Golfs deutlich. Ein Gutachter stellte eine Überschreitung von 11 dB(A) fest. Außerdem war ein unzulässiges Einlassventil am Turbolader installiert. Der 31-jährige Halter aus dem Odenwaldkreis muss sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der erloschenen Betriebserlaubnis stellen.

Schon am Vortag (17.06.) wurde ein 16-jähriger Erbacher im Bereich des Freibades mit seinem Leichtkraftrad kontrolliert. Auch er fiel wegen der Lautstärke auf. Es wurde eine Überschreitung des zulässigen Standgeräuschwertes von 9 dB(A) festgestellt. Neben weiteren Mängeln an Beleuchtung, Spiegel und Kennzeichen stellten die Beamten fest, dass ein unzulässiger Krümmer aus dem Motorsportbereich verbaut war. Dadurch wurde die Drosseleinrichtung des Leichtkraftrades außer Kraft gesetzt. Ob die Fahrerlaubnisklasse A1 des Erbachers aufgrund der Leistungssteigerung noch ausreicht, wird eine Messung auf einem Leistungsprüfstand zeigen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sich der 16-Jährige neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der erloschenen Betriebserlaubnis auch in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Quelle: Presseportal

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