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Südosthessen: Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft – Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Das neue Cannabisgesetz ist in Kraft, aber Vorsicht beim Fahren unter dem Einfluss von THC, da rechtliche Konsequenzen weiterhin bestehen.

Foto: Depositphotos

Südosthessen (ost)

Neues Gesetz für Cannabis (CanG) seit dem 01. April in Kraft

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist eine der Hauptursachen für Unfälle – Sensibilisierung für die Teilnahme am Straßenverkehr

Seit dem 01. April ist das frische Cannabisgesetz in Kraft, das Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streicht und Anbau, Besitz und Abgabe unter bestimmten Bedingungen legalisiert.

Vorsicht bei Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch ist. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.

Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel, das die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.

Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben derzeit einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wenn dieser Wert überschritten wird und im Körper nachgewiesen wird, was auch noch Tage nach dem Konsum möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit angesehen wird – Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. Bei einem Verkehrsunfall ist auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Einschätzung der Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis ist schwierig

Die polizeilichen Feststellungen bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Konsequenzen in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumenten oft die Gefahren einer solchen Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausreichend berücksichtigen. Es ist kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum noch im Blut ist, da die negativen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit auch lange nach dem Konsum bestehen bleiben.

Wenn nach dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen bei der Person festgestellt werden, wird die Fahrt sogar als Straftat angesehen. Dies gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder und E-Scooter. Die Fahrerlaubnis kann in solchen Fällen dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist und einer bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung erfolgen.

Erhöhte Kontrollen durch die Polizei

Um die größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in nächster Zeit verstärkt Kontrollen hinsichtlich Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen die Verkehrsteilnehmer für die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Das Ziel ist es, die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer zu bekämpfen und das Entdeckungsrisiko für Personen, die berauscht fahren, hoch zu halten, um die Sicherheit für alle zu erhöhen.

Offenbach, 03.04.2024, Pressestelle, Felix Geis

Kontakt:

Polizeipräsidium Südosthessen
– Pressestelle –
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 – 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) – 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) – 1211 oder 0162 / 201 3806
Jennifer Mlotek (jm) – 1212 oder 0152 / 090 22567
Claudia Benneckenstein (cb) – 1214 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) – 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 25.216 Fälle von Drogenkriminalität registriert, während es im Jahr 2022 24.363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle belief sich 2021 auf 23.331 und 2022 auf 22.378. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 19.820 im Jahr 2021 auf 19.168 im Jahr 2022 zurück. Unter den Verdächtigen waren 17.704 Männer und 2.116 Frauen im Jahr 2021, während es im Jahr 2022 17.079 Männer und 2.089 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6.321 im Jahr 2021 auf 6.494 im Jahr 2022. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 70.510 registrierten Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 25.216 24.363
Anzahl der aufgeklärten Fälle 23.331 22.378
Anzahl der Verdächtigen 19.820 19.168
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.704 17.079
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.116 2.089
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.321 6.494

Quelle: Bundeskriminalamt

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