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Südosthessen: Polizei warnt vor “Swatting”

Falsche Notrufe können gefährliche Folgen haben. “Swatting” ist keine harmlose Aktion, sondern eine strafbare Handlung.

Foto: unsplash

Südosthessen (ost)

(lei) Ein Telefonat mit der Polizei kann innerhalb weniger Sekunden eine Reihe von Maßnahmen auslösen. Werden am Telefon eine laufende Straftat oder eine akute Gefahr gemeldet, müssen die Beamten entsprechend schnell reagieren.

Normalerweise entspricht das, was am Telefon gesagt wird, auch den tatsächlichen Gegebenheiten – es handelt sich um eine ernste und vor allem echte Angelegenheit, bei der möglicherweise sofortige Hilfe erforderlich ist. Gelegentlich erhält die Polizei jedoch auch Informationen, die sich letztendlich als falsch herausstellen. So war es am Mittwochabend im Main-Kinzig-Kreis:

Eine bisher unbekannte Frau rief bei der Polizei an und behauptete, ihr Bruder habe gerade ihre Schwester mit einem Messer angegriffen. Alle drei Geschwister befanden sich in der gemeinsamen Wohnung, sie selbst hatte sich im Badezimmer eingeschlossen. Außerdem soll der Bruder eine Waffe bei sich tragen. Während des Gesprächs waren im Hintergrund unter anderem eine schreiende männliche Stimme sowie vermeintliche Tritte und Schläge zu hören.

Aufgrund der konkreten und äußerst ernst zu nehmenden Beschreibung musste die Polizei von einer akuten Gefahrensituation ausgehen und sofort entsprechende Einsatzmaßnahmen ergreifen. Kurz darauf stellten die alarmierten Streifenbeamten beim Eintreffen am vermeintlichen Tatort jedoch fest, dass es sich um eine offensichtlich erfundene Geschichte handelte. Allen ging es gut, niemand wusste von der Situation, die zuvor bei der Polizei gemeldet worden war. Wer den Anruf tatsächlich getätigt hat und aus welchem Grund, wird derzeit untersucht.

Mitteilungen wie diese sind keine Seltenheit: In der Vergangenheit registrierten die Beamten des Polizeipräsidiums Südosthessen eine Vielzahl von Fällen, die dem Phänomen “Swatting” zugeordnet werden konnten. Dabei wurden unter anderem vermeintliche Brände mit eingeschlossenen Personen, angebliche Bedrohungslagen an Wohnanschriften oder bevorstehende Suizide oder Bombendrohungen gemeldet. Die jeweiligen Mitteilungen stellten sich im Nachhinein als falsch und frei erfunden heraus.

WAS IST “SWATTING”?

Beim sogenannten “Swatting” werden Polizei oder andere Einsatzkräfte durch bewusst erfundene Notlagen zu einer bestimmten Person oder Adresse geschickt. Den Betroffenen soll dadurch gewissermaßen unvermittelt die Polizei “vor die Tür gesetzt” werden. Häufig werden dazu besonders dramatische Szenarien geschildert, die einen schnellen und umfangreichen Einsatz erforderlich erscheinen lassen. Der Begriff leitet sich von den US-amerikanischen Spezialeinheiten “SWAT” (“Special weapons and tactics”) ab, die in etwa mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Deutschland vergleichbar sind. Das Phänomen ist auch hierzulande bekannt. Die Schilderungen können so realistisch und bedrohlich wirken, dass es bereits zu Einsätzen von Spezialeinheiten kam.

Nicht selten kommt es im Umfeld von Online-Gaming zu solchen Fällen. Täter suchen sich dabei gezielt andere Spieler als Opfer aus und versuchen, beispielsweise über öffentlich zugängliche Informationen an Namen und Anschriften zu gelangen. Aus Streitigkeiten oder vermeintlichen “Scherzen” entstehen so Aktionen, bei denen die Betroffenen plötzlich mit einem größeren Polizeiaufgebot konfrontiert werden.

KEIN SPASS – SONDERN EINE GEFÄHRLICHE STRAFTAT

Was von den Verantwortlichen möglicherweise als Scherz oder “Streich” gedacht ist, kann erhebliche Folgen haben.

Jede einzelne Mitteilung muss zunächst ernst genommen und entsprechend der geschilderten Gefahrenlage bearbeitet werden. Die Polizei muss eine ernst zu nehmende Meldung über eine bewaffnete Person, eine schwere Gewalttat oder eine andere akute Gefahrenlage zunächst für wahr halten und entsprechend handeln. Damit können erhebliche polizeiliche Ressourcen gebunden und Einsatzkräfte zu vermeintlichen Tatorten entsandt werden, während sie für tatsächlich hilfesuchende Menschen möglicherweise nicht zur Verfügung stehen.

Das bewusste Vortäuschen einer Straftat oder einer Gefahrenlage ist kein Kavaliersdelikt. Je nach konkreter Ausgestaltung kommen unterschiedliche Straftatbestände in Betracht, unter anderem das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), Missbrauch von Notrufen (§145 StGB) oder etwa der Tatbestand “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten” (§ 126 StGB). Die Polizei weist darauf hin, dass entsprechende Fälle konsequent verfolgt werden.

Darüber hinaus können die durch einen vorsätzlich herbeigeführten Polizeieinsatz entstandenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen den Verantwortlichen auferlegt werden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine solche Aktion somit auch erhebliche finanzielle Folgen haben.

Auch für die Betroffenen selbst kann ein solcher Einsatz äußerst belastend und gefährlich werden. Wenn plötzlich mehrere Polizeifahrzeuge an einer Wohnanschrift eintreffen, kann dies nicht nur im persönlichen Umfeld oder in der Nachbarschaft den Eindruck erwecken, die betreffende Person habe tatsächlich etwas mit einer schweren Straftat zu tun. Auch für die eingesetzten Beamten besteht zunächst eine unklare und möglicherweise gefährliche Situation. Sie wissen nicht, was sie vor Ort erwartet, und müssen aufgrund der vorliegenden Informationen zunächst von der geschilderten Gefahrenlage ausgehen und entsprechend vorsichtig, aber auch womöglich robust handeln.

POLIZEI APPELLIERT: “FINGER WEG VON SOLCHEN AKTIONEN!”

Das Polizeipräsidium Südosthessen appelliert daher eindringlich, sich an solchen Aktionen weder zu beteiligen noch sie zu unterstützen. “Wer einen solchen Einsatz vorsätzlich auslöst, muss sich bewusst sein, dass er damit Menschen in Gefahr bringen und wichtige Einsatzkräfte binden kann. Ein vermeintlicher Spaß kann für die Betroffenen und die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr schnell zu einer ernsten und gefährlichen Situation werden”, verdeutlicht Sprecher Thomas Leipold.

Die Beamtinnen und Beamten appellieren ausdrücklich auch an das Umfeld potenzieller Täterinnen und Täter: Wer mitbekommt, dass jemand einen solchen falschen Notruf oder eine andersartige entsprechende Mitteilung absetzen oder einen Polizeieinsatz provozieren möchte, sollte unmissverständlich darauf hinwirken, dies zu unterlassen. Wer eine solche Idee sogar gutheißt, dazu ermutigt, bei der Vorbereitung hilft oder die Durchführung unterstützt, macht sich unter Umständen selbst strafbar. Ein “Das war doch nur ein Spaß” schützt niemanden vor den möglichen Folgen. Wer von einer konkret geplanten Aktion erfährt, sollte nicht wegsehen, sondern dafür sorgen, dass sie unterbleibt – und sich im Zweifel an die Polizei wenden.

Quelle: Presseportal

nf24