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Verbotene Tierfalle in Bad Wildungen: Kater schwer verletzt

Die Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Kater wurde in eine verbotene Falle getreten und erlitt schwere Verletzungen an der Hinterpfote.

Foto: unsplash

Korbach (ost)

Derzeit führt die Polizei in Bad Wildungen eine Untersuchung durch, da gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde.

Die Besitzerin eines Katers hat eine Anzeige erstattet. Ihr Kater trat in der Zeit von Dienstagabend (30. Januar) bis Mittwochnachmittag (31. Januar) in eine verbotene Falle – ein Tellereisen – im Holzhäuser Weg in Bad Wildungen. Das Tier kam mit der Falle, die an einer Hinterpfote hing, nach Hause. Die schockierte Besitzerin suchte sofort eine Tierärztin auf, die die Falle entfernen konnte. Der Kater erlitt schwere Verletzungen an der Hinterpfote und musste tierärztlich behandelt werden. Das Tellereisen wurde von der Polizei sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun gegen den noch unbekannten Täter wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05621/70900 bei der Polizeistation Bad Wildungen zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Kontakt:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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