Ermittlungen gegen 47-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitz kinderpornographischer Inhalte; Untersuchungshaft angeordnet.
Verdacht des sexuellen Missbrauchs: 47-Jähriger in Untersuchungshaft

Neuberg (ost)
Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern: 47-Jähriger in Untersuchungshaft
(lei) Aufgrund des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte haben die Staatsanwaltschaft Hanau und die örtliche Kriminalpolizei kürzlich Ermittlungen gegen einen 47 Jahre alten Verdächtigen eingeleitet. Die Ermittler werfen ihm vor, in den letzten Tagen mindestens zweimal in sexueller Absicht Kontakt zu Minderjährigen gesucht und gegenüber ihnen übergriffig geworden zu sein.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen soll der 47-jährige Verdächtige am Montagnachmittag (11. März) in Ravolzhausen zwei siebenjährige Mädchen auf dem Heimweg von ihrer Schule angesprochen und ihnen kinderpornografisches Material auf seinem Handy gezeigt haben. Eines der Mädchen soll er zudem umarmt und auf den Kopf geküsst haben, bevor die beiden Kinder weitergingen. Darüber hinaus soll der Verdächtige bereits am 6. März in Rudigheim eine zehnjährige Schülerin ebenfalls mittags auf dem Heimweg angesprochen und auch ihr entsprechendes Videomaterial gezeigt haben, bevor sich das Mädchen entsprechend aus der Situation flüchten konnte.
Die Fahnder kamen dem Verdächtigen auf die Spur, nachdem er im Februar bei einem Vorfall in Ronneburg aufgefallen war. Dort soll er ebenfalls ein Mädchen auf verdächtige Weise angesprochen haben, ohne dass es zu strafbaren Handlungen kam, da das sechsjährige Mädchen in dem Moment weglief. Anhand von Zeugenhinweisen ergaben sich Hinweise auf ein von ihm genutztes Fahrzeug. Polizeibeamte konnten ihn am Dienstag (12. März) im Bereich einer Schule in Ravolzhausen finden und vorläufig festnehmen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurden mehrere elektronische Geräte gefunden und sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Auf dem Handy des 47-Jährigen fanden die Beamten bereits entsprechendes kinderpornografisches Material, weswegen nun auch in dieser Hinsicht ermittelt wird (§ 184b Strafgesetzbuch).
Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte wurde am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hanau vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft gegen den Mann an; der Verdächtige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Für den Fall, dass Kinder von Fremden angesprochen werden, gibt die Polizei generell folgende Verhaltenstipps:
Es ist wichtig, regelmäßig mit Ihrem Kind zu sprechen, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben. Legen Sie Regeln für den Schulweg und die Freizeit fest. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste. Schicken Sie Ihr Kind möglichst in Begleitung anderer Kinder los. Zeigen Sie Ihrem Kind vertrauenswürdige Anlaufstellen und sogenannte “LEON Hilfe-Inseln” auf dem Weg, wo es Hilfe holen kann.
Kinder müssen lernen, Aufforderungen / Zurufe von Fremden zu ignorieren und weiterzugehen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht unhöflich ist, “Nein” zu sagen, und dass es ohne Ihre Erlaubnis nicht mit Fremden mitgehen oder in deren Auto steigen darf.
Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll, wenn Fremde aufdringlich werden:
Wenn Ihr Kind berichtet, von einer fremden Person angesprochen oder bedrängt worden zu sein, bemühen Sie sich, ruhig zu bleiben, hören Sie aufmerksam zu und glauben Sie ihm. Loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen anvertraut hat, und vermitteln Sie Sicherheit. Verständigen Sie in einem solchen Fall auch umgehend die Polizei.
Offenbach, 14.03.2024, Pressestelle, Thomas Leipold
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








