Hessische Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 84 Beschuldigte, durchsuchen 85 Wohnungen und Häuser und stellen 623 Speichermedien sicher
Vogelsberg: Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
Wiesbaden (ost)
Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes
Kinder gehören zu den schutzbedürftigsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – sie benötigen besondere Sicherheit. Die hessische Polizei ist daher im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften erneut gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen vorgegangen: Ermittlerinnen und Ermittler haben im Rahmen einer koordinierten Aktion zwischen Montag und Freitag, 11. und 15. November, 85 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt leitete den Einsatz.
Den 84 Beschuldigten werden hauptsächlich Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie oder sexueller Missbrauch von Minderjährigen unter 18 Jahren vorgeworfen. In zwei Fällen besteht der Verdacht auf Vergewaltigung, in einem Fall der Vorwurf der sexuellen Nötigung.
23 der Beschuldigten wurden nach der Durchsuchung zur Vernehmung zur nächsten Polizeidienststelle begleitet. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten – 83 Männer und eine Frau – im Alter von 14 bis 74 Jahren nicht in Verbindung zueinander.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Marburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau.
Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 627 deliktspezifische Gegenstände – darunter Speichermedien aller Art – sichergestellt. Diese werden nun im nächsten Schritt ausgewertet. Die Einsatzkräfte stellten auch bei drei Beschuldigten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und bei drei Beschuldigten Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Waffen (einschließlich Butterfly-Messer, Faustmesser und Gaspistole) und Drogen wurden beschlagnahmt, bei einem der Beschuldigten rund ein Kilogramm Amphetamin, Ecstasy, LSD und Haschisch. Während einer Maßnahme kam es auch zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte, wodurch gegen eine nicht beschuldigte Person das Distanzelektroimpulsgerät eingesetzt werden musste.
Eigenmächtige Ermittlungen schaden
Die Polizei erhält immer wieder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die eigenständig im Internet nach kinderpornografischem Material suchen. Es kommt auch vor, dass erwachsene Privatpersonen online als Kinder auftreten, um Treffen mit vermeintlichen Sexualstraftätern zu vereinbaren. Kurz vor dem Treffen informieren sie dann die Polizei und fordern sie auf, zum Treffen zu kommen und den mutmaßlichen Täter vor Ort festzunehmen. Beide Vorgehensweisen entsprechen nicht den Absichten der Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur die Strafverfolgungsbehörden haben die gesetzlichen Befugnisse, in diesem Bereich Beweise zu sammeln und zu sichern. Alle anderen können sich durch solche eigenmächtigen Ermittlungen strafbar machen. Selbstjustiz kann auch die Arbeit der Polizei erschweren und den Erfolg der Ermittlungen gefährden, indem mutmaßliche Täter gewarnt werden, Beweismittel zerstören und folglich nicht angemessen bestraft werden können.
Obwohl die persönliche Betroffenheit – insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten – sehr hoch ist, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die Arbeit der dafür vorgesehenen Sicherheitsbehörden des Rechtsstaats vertrauen. Betroffene und Zeugen sollten sich mit Hinweisen direkt an die örtlich zuständige Polizei wenden. Die Verfolgung von Straftaten obliegt ihnen und nicht Privatpersonen. Dennoch ist die Polizei auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und nimmt jederzeit Hinweise entgegen.
Hintergrund FOKUS
Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie ist ein Schwerpunkt der hessischen Polizei. Die Einheit “FOKUS” (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern), die im Oktober 2020 aufgrund kontinuierlich steigender Fallzahlen zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet wurde, ist seit Februar 2024 fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu verstärken, verfolgt die hessische Polizei mit etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter knapp 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften gibt es Sonderdezernate zur Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023
Die Drogenraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 24363 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 26518 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 22378 im Jahr 2022 auf 23101 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen blieb jedoch relativ konstant bei 19168 im Jahr 2022 und 19133 im Jahr 2023. Von den Verdächtigen waren im Jahr 2022 17079 männlich und 2089 weiblich, während es im Jahr 2023 17106 männliche und 2027 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6494 im Jahr 2022 auf 7004 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an aufgezeichneten Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 24.363 | 26.518 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 22.378 | 23.101 |
Anzahl der Verdächtigen | 19.168 | 19.133 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.079 | 17.106 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.089 | 2.027 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.494 | 7.004 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Cybercrime-Statistiken in Hessen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind leicht angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 9798 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 10106 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 3961 im Jahr 2022 auf 4224 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2653 im Jahr 2022 auf 2828 im Jahr 2023. Unter den Verdächtigen waren 1806 Männer und 847 Frauen im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 1918 Männer und 910 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg ebenfalls von 851 im Jahr 2022 auf 915 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu wurden in Berlin im Jahr 2023 die meisten Fälle von Cyberkriminalität in Deutschland registriert, insgesamt 22125.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 9.798 | 10.106 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 3.961 | 4.224 |
Anzahl der Verdächtigen | 2.653 | 2.828 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 1.806 | 1.918 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 847 | 910 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 851 | 915 |
Quelle: Bundeskriminalamt