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Watzenborn-Steinberg: Tat „Klingelhöfer“ wieder aufgerollt

Beamten der „Cold Case“-Einheit suchen Hinweise im Mordfall „Klingelhöfer“ 13 Jahre nach der Tat. Ehemaliger Bauunternehmer durch massive Gewalteinwirkung getötet.

Foto des Tatobjekts
Foto: Presseportal.de

Gießen (ost)

+++ Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen +++

Die „Cold Case“-Abteilung des PP Mittelhessen und der StA Giessen nehmen den Altfall „Klingelhöfer“ erneut auf – Fahndungsaufruf in der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ am 12.02.2025

Pohlheim:

Die Polizeibeamten der „Cold Case“-Abteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der Abteilung für Kapitalverbrechen der Staatsanwaltschaft Gießen wenden sich am Mittwoch, den 12.02.2025, in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ erneut an die Öffentlichkeit, um Hinweise im Mordfall „Klingelhöfer“ zu erhalten. Der frühere Bauunternehmer Gerhard Klingelhöfer wurde am Freitag, den 09.09.2011, in seinem Haus in der Goethestraße im Pohlheimer Ortsteil Watzenborn-Steinberg durch massive Gewaltanwendung getötet. Aufgrund der Spuren am Tatort gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass mindestens 3 Täter beteiligt waren. Die Unbekannten drangen spät in der Nacht in das Gebäude ein und zwangen den 80-jährigen Mann, einen Tresor im Keller zu öffnen. Als dies scheiterte, wurde Gerhard Klingelhöfer getötet. Trotz intensiver Ermittlungen (370 Vernehmungen, DNA-Untersuchungen mit ca. 500 Personen, Öffentlichkeitsfahndungen usw.) konnten die Täter bisher nicht identifiziert werden. Die „Cold Case“-Abteilung arbeitet seit einigen Monaten intensiv mit der Staatsanwaltschaft an dem Fall. Ein unvoreingenommenes Team von 5 Beamten der Kriminaldirektion Gießen hat zunächst die alten Akten digitalisiert und gemeinsam mit dem zuständigen Staatsanwalt überprüft. Besonders die DNA-Spuren am Tatort wurden erneut analysiert und mit internationalen Datenbanken abgeglichen. Es wurden bereits zahlreiche Zeugen befragt. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Gießen stellen folgende Fragen:

– Wer hat 2011 oder früher möglichen Tätern Hinweise auf das spätere Opfer gegeben oder Ähnliches bemerkt? – Wer hat vor oder nach der Tat von dem Verbrechen erfahren, kennt möglicherweise die Täter und hat sich aus Angst vor Strafverfolgung bisher nicht gemeldet? – Wer kann Informationen zu den Sportschuhen der Marke „Nike Shox Conundrum“ und des Herstellers „Adidas Snova Glide“ geben? Es konnten am Tatort 3 verschiedene Schuhspuren gesichert werden; zwei von Adidas-Schuhen in unterschiedlichen Größen (42 2/3 und 44 2/3). Die dritte Spur stammt von einem „Nike“-Schuh in Größe 45 ½. Deshalb interessiert uns insbesondere, ob Zeugen eine Gruppe von Personen gesehen haben, die zwei identische Adidas-Sportschuhe der Marke „Adidas Snova Glide“ trugen.

Es wurde eine Belohnung in Höhe von 8.000 Euro (privat: 5.000 Euro; StA: 3.000 Euro) für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen. Die Belohnung wird ohne Rechtsweg vergeben und ist nur für Privatpersonen bestimmt, nicht für Beamte, deren Pflicht die Verfolgung von Straftaten ist. Wichtig: Eine Anstiftung zu einem Einbruchdiebstahl im Jahr 2011 oder eine Strafvereitelung sind bereits verjährt. Mögliche Mitwisser müssen keine Strafverfolgung mehr befürchten und werden dringend gebeten, sich bei der Polizei zu melden!

Für Hinweise, die vertraulich behandelt werden können, ist die Polizei Gießen unter der Telefonnummer 0641/7006-4444 oder per E-Mail unter HINWEISE-COLDCASE@polizei.hessen.de erreichbar.

Weitere Informationen werden von der Staatsanwaltschaft Gießen, Herrn Oberstaatsanwalt Hauburger (Tel.: 0641-934-3230; E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de), bereitgestellt.

Info-Box: Warum ist die Bearbeitung von „Cold Cases“ für die Staatsanwaltschaft Gießen und die Polizei so wichtig? 1. Zufriedenheit für die Angehörigen der Opfer: Die Aufklärung eines „Cold Cases“ kann den Hinterbliebenen helfen, mit dem Geschehenen abzuschließen.

2. Rechtsfrieden: Schwere Verbrechen müssen bestraft werden, um die Normen durchzusetzen. Täter dürfen sich nie sicher fühlen. Sie müssen wissen, dass sie auch viele Jahre nach der Tat zur Rechenschaft gezogen werden können. Mord verjährt nie!

3. Prävention: Die Festnahme und Verurteilung eines Täters verhindert weitere potenzielle Opfer!

Info-Box: Cold Case Unit, Polizeipräsidium Mittelhessen

Hinweis an die Redaktionen: Die beigefügten Fotos wurden von der Staatsanwaltschaft freigegeben und dürfen verwendet werden, wie benötigt.

Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen

Pierre Gath, Polizeihauptkommissar und Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2022/2023

Die Mordraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind leicht gesunken. Im Jahr 2022 wurden 243 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 229 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls zurück, von 224 im Jahr 2022 auf 216 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen war im Jahr 2022 mit 308 höher als im Jahr 2023 mit 267. Von den Verdächtigen waren 283 männlich und 25 weiblich im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 237 männliche und 30 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen war im Jahr 2022 mit 147 höher als im Jahr 2023 mit 130. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 243 229
Anzahl der aufgeklärten Fälle 224 216
Anzahl der Verdächtigen 308 267
Anzahl der männlichen Verdächtigen 283 237
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 25 30
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 147 130

Quelle: Bundeskriminalamt

Cybercrime-Statistiken in Hessen für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Hessen stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 9798 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 10106 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 3961 auf 4224. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2653 im Jahr 2022 auf 2828 im Jahr 2023. Darunter waren 1806 männliche und 847 weibliche Verdächtige. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 851 auf 915. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 9.798 10.106
Anzahl der aufgeklärten Fälle 3.961 4.224
Anzahl der Verdächtigen 2.653 2.828
Anzahl der männlichen Verdächtigen 1.806 1.918
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 847 910
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 851 915

Quelle: Bundeskriminalamt

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