Das Hessische Landeskriminalamt warnt vor dem Konsum von chemisch veränderten Liquids in E-Zigaretten. Diese enthalten gefährliche Substanzen, die massive gesundheitliche Nebenwirkungen bis hin zur Lebensgefahr verursachen können.
Wiesbaden: Gefahr durch berauschende Vape-Substanzen

Wiesbaden (ost)
Die hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt vor dem Gebrauch von chemisch veränderten Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten und Vapes verdampft werden. Diese Flüssigkeiten sind unter den Namen „Görke“, „Baller-Liquid“ oder „Klatsch-Liquid“ bekannt. Sie enthalten berauschende Substanzen, meist hochwirksame und schnell süchtig machende synthetische Cannabinoide. Personen, die sie konsumieren, riskieren schwerwiegende gesundheitliche Nebenwirkungen bis hin zur Lebensgefahr. Diese Rauschmittel sind besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt.
In den letzten Monaten wurden der hessischen Polizei mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids ärztlich versorgt werden mussten. Nach bisherigen Erkenntnissen enthielten die Flüssigkeiten sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NPS). In einem Fall im Lahn-Dill-Kreis kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konsum von „Baller-Liquid“ für den Tod eines 26-Jährigen verantwortlich war.
Der Konsum solcher Flüssigkeiten ist für Außenstehende nicht sofort erkennbar: Der Verkauf von E-Zigaretten und Vapes an Personen über 18 Jahren ist grundsätzlich legal und weit verbreitet. Die berauschenden Flüssigkeiten kommen – ebenso wie herkömmliche, frei verkäufliche Flüssigkeiten – in verschiedenen Verpackungen daher. Rein optisch gibt es keine Unterscheidung, was zu einer hohen Verwechslungsgefahr führt. Bunt, in Geschmacksrichtungen wie „Himbeere“ oder „Wassermelone“ und süßlich riechend, wirken herkömmliche und illegale Flüssigkeiten auf den ersten Blick harmlos. Zu Unrecht: Die Substanzen im „Baller-Liquid“ gehören zu den NPS und fallen normalerweise unter das Betäubungsmittel- oder Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Die Konzentration der Wirkstoffe ist oft nicht erkennbar
Personen, die berauschende Vape-Substanzen konsumieren, wissen oft nicht genau, was sie einatmen und welchem potenziellen Risiko sie sich aussetzen. Denn: Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und die Wirkstoffkonzentration der Flüssigkeiten, die in Online-Shops angeboten werden, sind oft nicht erkennbar.
Das HLKA empfiehlt Personen, die Flüssigkeiten konsumieren, sich vor dem Kauf und Verzehr genau über die Qualität der Flüssigkeiten zu informieren und grundsätzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit Kindern und Jugendlichen über die Risiken von Drogen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten, zu sprechen. Personen, die nach dem Konsum Übelkeit, Angstzustände, Herzrasen oder Unwohlsein verspüren, sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hintergrund NPS:
NPS sind meist synthetische Stoffe, die auch als „Research Chemicals“, „Designerdroge“ oder irreführend als „Legal Highs“ bezeichnet werden. Sie sind verbotenen psychoaktiven Stoffen nachempfunden, unterscheiden sich jedoch durch gezielte chemische Strukturveränderungen. Dadurch fallen sie zunächst nicht unter bestehende Einzelverbote. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden NPS jedoch durch spezielle Gesetze wie das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert. Dieses Gesetz erfasst ganze Stoffgruppen (etwa synthetische Cannabinoide oder Cathinone), sodass auch neu entwickelte Varianten rechtlich eingeschlossen sind. Somit bewegen sich NPS nur scheinbar in einer Grauzone – faktisch sind sie teilweise gesetzlich geregelt und keineswegs frei verfügbar oder unbedenklich. NPS werden überwiegend über das Internet vertrieben. Gesicherte Erkenntnisse darüber, in welcher Konzentration welche Wirkung erzeugt wird, liegen nicht vor. Bereits kleinste Mengen können massive gesundheitliche Schäden verursachen oder zum Tod führen. Die Gefährlichkeit der Stoffe erhöht sich bei gleichzeitigem Konsum mit anderen Betäubungsmitteln oder Medikamenten, da die jeweiligen Wechselwirkungen unkalkulierbar sind.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023
Die Drogenraten in Hessen stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 24.363 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wobei 22.378 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen lag bei 19.168, wovon 17.079 männlich und 2.089 weiblich waren. 6.494 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der registrierten Fälle auf 26.518, wobei 23.101 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 19.133 nahezu konstant, wobei 17.106 männlich und 2.027 weiblich waren. 7.004 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 24.363 | 26.518 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 22.378 | 23.101 |
| Anzahl der Verdächtigen | 19.168 | 19.133 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.079 | 17.106 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.089 | 2.027 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.494 | 7.004 |
Quelle: Bundeskriminalamt








