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Wiesbaden: Hohe Temperaturen locken ans Wasser

Die Wasserschutzpolizei warnt vor Gefahren beim Baden in hessischen Gewässern und erinnert an geltende Vorschriften auf Bundeswasserstraßen.

Symbolbild - Vorsicht beim Baden in offenen Gewässern
Foto: Presseportal.de

Wiesbaden (ost)

Bei den derzeitigen hohen Temperaturen suchen viele Menschen Abkühlung an den hessischen Gewässern. Die Wasserschutzpolizei warnt vor den besonderen Risiken beim Baden in Gewässern und den geltenden Vorschriften auf Bundeswasserstraßen.

Während gewerbliche Wasserfahrzeuge und Sportboote die Bundeswasserstraßen befahren, nutzen viele Menschen bei sommerlichen Temperaturen die Ufer und Gewässer zur Erholung und Abkühlung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Bundeswasserstraßen nicht überwacht werden.

Das Baden in Flüssen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Fließgewässer bergen spezielle Gefahren, die oft unterschätzt werden. Neben wechselnden Strömungen und Wassertiefen können auch Unterwasserhindernisse oder kalte Wasserschichten selbst erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer in Gefahr bringen. Leider kommt es vor allem in den heißen Sommermonaten – auch in den hessischen Gewässern – immer wieder zu Ertrinkungsunfällen.

Gemäß den Verkehrsvorschriften auf den Wasserstraßen ist das Baden und Schwimmen bis zu 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen, Wehren sowie bestimmten Anlege- und Liegestellen untersagt. Dazu gehört auch das Sprung von Brücken ins Wasser. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten betrachtet und können mit Verwarnungen oder Geldbußen geahndet werden.

Sprünge von Brücken sind besonders gefährlich! Oft ist die Beschaffenheit des Gewässergrundes unbekannt. Unter der Wasseroberfläche können sich Treibgut, Steine oder andere Hindernisse befinden, die nicht sichtbar sind. Zudem besteht die Gefahr, dass sich Wasserfahrzeuge unbemerkt nähern.

Bei Streifenfahrten der Wasserschutzpolizei wird häufig festgestellt, dass Steganlagen von Wassersportvereinen zweckentfremdet als Bade- oder Sprunganlagen genutzt werden. Diese Anlagen sind jedoch ausschließlich für das An- und Ablegen von Booten vorgesehen, wie es die Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorschreibt. Sie sind nicht für das Baden oder Springen ausgelegt. Eine solche Zweckentfremdung kann zu erheblichen Gefahren für Nutzer, Anlagen sowie den Schiffs- und Wassersportverkehr führen.

Die Wasserschutzpolizei versteht, dass viele Menschen an heißen Tagen Abkühlung suchen. Die bestehenden Regeln dienen jedoch dem Schutz aller Nutzer der Wasserstraße und sollen schwere Unfälle verhindern. Die Kontrollen und Präsenz an den Gewässern werden auch in den kommenden Sommerwochen fortgesetzt.

Die Wasserschutzpolizei bittet alle Bürgerinnen und Bürger:

Seien Sie vorsichtig, nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie die geltenden Vorschriften, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit an den hessischen Gewässern zu gewährleisten.

Quelle: Presseportal

nf24