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Wiesbaden: Mindestlohnprüfung des Zolls

Fast 60 Verfahren in Südhessen eingeleitet. Die FKS kontrollierte bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns. 25 Strafverfahren und 33 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.

Musterbild Zoll
Foto: Presseportal.de

Darmstadt (ost)

Am Donnerstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durchgeführt. Alle Hauptzollämter waren an den Maßnahmen beteiligt.

Das Hauptzollamt Darmstadt hat mit 86 Zöllnerinnen und Zöllnern Prüfungen in Gaststätten, Hotels, Friseur- und Kosmetiksalons sowie Kiosken in den Regionen Darmstadt, Hanau und Wiesbaden durchgeführt. Es wurden 120 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfungen haben insbesondere Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen aufgedeckt. Es wurden 25 Strafverfahren und 33 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, darunter vier wegen Unterschreitung des Mindestlohns.

Nach den durchgeführten Prüfungen folgen weitere umfangreiche Maßnahmen. Besonders bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen dienen die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Der Zoll steht hierbei in engem Informationsaustausch mit verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Die Prüfungen der FKS decken regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit verschiedenen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen auf. Zum Beispiel werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden häufig Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in verschiedenen Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Quelle: Presseportal

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