Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist eine wesentliche Unfallursache. Achtung bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr und die rechtlichen Konsequenzen.
Wiesbaden: Traffic safety and the new Cannabis Act

Wiesbaden (ost)
Die Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist eine der Hauptursachen für Unfälle –
Seit dem 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streicht und Anbau, Besitz und Abgabe unter bestimmten Bedingungen legalisiert.
Vorsicht beim Konsum von Cannabis im Straßenverkehr
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch ist. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.
Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel, das die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Wenn dieser Wert überschritten wird und im Körper nachgewiesen wird, drohen – selbst bei einer Ordnungswidrigkeit – Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. Im Falle eines Unfalls ist auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Einschätzung der Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis ist schwierig
Die polizeilichen Feststellungen bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Folgen in der Vergangenheit zeigen, dass Konsumenten oft die Gefahren nicht ausreichend berücksichtigen. Es ist schwer zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum im Blut bleibt, da die negativen Auswirkungen lange anhalten.
Wenn nach dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten bei den Fahrleistungen oder Ausfallerscheinungen bei der Person festgestellt werden, wird dies als Straftat gewertet. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für andere Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter. Die Fahrerlaubnis kann dauerhaft entzogen werden. Eine Wiedererteilung ist erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung möglich.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in Zukunft verstärkt Kontrollen auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und Verkehrsteilnehmer in präventiven Gesprächen über die entsprechenden Gefahren aufklären. Ziel ist es, Unfälle durch Alkohol und Drogen am Steuer zu bekämpfen und das Entdeckungsrisiko für berauschte Fahrer hoch zu halten, um die Sicherheit für alle zu erhöhen.
Kontakt:
Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022
Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 25.216 Fälle von Drogenkriminalität erfasst, wovon 23.331 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 19.820, wobei 17.704 männliche Verdächtige und 2.116 weibliche Verdächtige waren. 6.321 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2022 wurden 24.363 Fälle von Drogenkriminalität gemeldet, wobei 22.378 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 19.168, wobei 17.079 männliche Verdächtige und 2.089 weibliche Verdächtige waren. 6.494 Verdächtige waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 70.510 Fällen.
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 25.216 | 24.363 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 23.331 | 22.378 |
| Anzahl der Verdächtigen | 19.820 | 19.168 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.704 | 17.079 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.116 | 2.089 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.321 | 6.494 |
Quelle: Bundeskriminalamt








