Die hessische Polizei warnt vor strafbaren Halloween-Scherzen und ruft dazu auf, Regeln einzuhalten, um Sachbeschädigungen und Konflikte zu vermeiden.
Wiesbaden: Verantwortungsbewusstes Halloween feiern

Wiesbaden (ost)
Zur gruseligen Nacht von Halloween (31. Oktober) werden wieder furchterregende Gestalten von Tür zu Tür gehen und um Süßigkeiten bitten. Wenn sie nichts bekommen, spielen sie manchmal Streiche. Aber seien Sie vorsichtig – einige Scherze sind nicht lustig, sondern strafbar.
Im letzten Jahr hatte die hessische Polizei an Halloween in den Abend- und Nachtstunden deutlich mehr zu tun als eine Woche zuvor im gleichen Zeitraum. Viele vermeintliche Halloween-Streiche wurden angezeigt, darunter das Werfen von Eiern an Hauswände oder Fenster, Streitigkeiten zwischen Feiernden und Außenstehenden, Diebstahl, Bedrohungen und Körperverletzungen.
Um Halloween für alle zu einem freudigen Fest zu machen, sollten einige Regeln beachtet werden. Denn: Das Verteilen von Müll in Vorgärten, das Beschmieren von Hauswänden mit Farbe, das Zünden von Böllern in Briefkästen oder das Zerkratzen von Autos sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen. Gruseln ist in Ordnung, andere zu verängstigen nicht. Waffen und Waffenattrappen sind keine Accessoires, das Tragen von sogenannten Anscheinswaffen ist verboten.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden gebeten, Kindern und Jugendlichen zu erklären, dass beim Spielen von Streichen bestimmte Regeln einzuhalten sind. Idealerweise sollten sie auch darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder auf die Halloween-Tour mitnehmen und ihre Kinder begleiten. Es ist auch wichtig, den Kindern zu erklären, trotz Gruppendrucks nicht an bösen Streichen teilzunehmen.
Außerdem gilt:
Quelle: Presseportal








