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Wiesbaden: Zoll prüft südhessische Taxi- und Mietwagenbranche

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte Beschäftigungsverhältnisse, Mindestlohn, Aufenthaltsstatus und Sozialleistungen. 36 Zöllner waren im Einsatz, 46 Personen wurden befragt und 8 überprüft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Darmstadt überprüft die Taxi- und Mietwagenbranche.
Foto: Presseportal.de

Darmstadt (ost)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Darmstadt hat in der vergangenen Woche die Beschäftigungsverhältnisse im Taxi- und Mietwagengewerbe überprüft. Es wurde insbesondere auf die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten geachtet, den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Bei der risikoorientierten Schwerpunktprüfung ohne konkreten Verdacht waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Darmstadt, Hanau und Wiesbaden im Einsatz.

Insgesamt wurden im Rahmen der Schwerpunktaktion 46 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und acht Personen anhand von Unterlagen überprüft.

Während einer Überprüfung von Unterlagen wurde eine Person ohne erforderlichen Aufenthaltsstatus angetroffen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Person musste eine Sicherheitsleistung zahlen und sich innerhalb von drei Tagen bei den Ausländerbehörden melden.

In zwölf Fällen gab es Anzeichen für eine Unterschreitung des Mindestlohns und in sechs Fällen Hinweise auf Leistungsmissbrauch durch die Beamten. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

Bei Kontrollen am Luisenplatz in Darmstadt kam es zu einem Vorfall. Passanten gaben an, dass sich in der belebten Gegend ein bewaffneter Mann aufhielt, der Passanten bedrohte. Die Kollegen konnten den Mann festhalten und der örtlichen Polizei übergeben. Er führte ein Messer bei sich.

Zusätzliche Information:

Der Zoll trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und schafft damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Zollmitarbeiter sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch und sorgt so für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle: Presseportal

nf24