Am 08. Mai führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) Prüfungen im Hotelgewerbe durch. 98 Kontrollkräfte überprüften 5 Hotels auf Einhaltung von Mindestlohn und illegaler Beschäftigung.
Zoll überprüft Hotelgewerbe in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main (ost)
Am 08. Mai führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) Kontrollen im Hotelgewerbe durch. Das Ziel der Überprüfungen war hauptsächlich die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Insgesamt 98 Kontrollkräfte des Zolls und der Landespolizei überprüften fünf Hotels in Frankfurt. 26 Arbeitnehmer wurden zu ihren Anstellungsverhältnissen befragt.
In drei der Hotels wurden illegale Arbeitnehmer in Deutschland festgestellt. Gegen sechs Personen, eine Frau und fünf Männer, wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt oder teilweise bereits illegaler Einreise ohne Passdokumente eingeleitet und sie wurden vorläufig festgenommen. Die illegal beschäftigten Arbeitnehmer waren als Reinigungskräfte oder Küchenhilfen tätig. Außerdem wurde gegen den Betreiber eines Unternehmens in einem Hotel ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Bei den Kontrollen wurden insgesamt 10 Arbeitnehmer entdeckt, die bisher nicht sozialversichert waren. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt besonderen Wert auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie. In diesen personalintensiven Branchen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten und -aufkommen werden immer wieder Verstöße in verschiedenen Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Gastronomie und Hotellerie unterliegen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Mitarbeiter des Zolls sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch.
Quelle: Presseportal