Ermittler vollstrecken Haftbefehle und pfänden Vermögen im Rhein-Main-Gebiet, Verdacht auf Embargoverstoß bei Verkauf von Luxusfahrzeugen nach Russland.
Zollfahndung Frankfurt am Main: Millionenschwere Ausfuhr nach Russland aufgedeckt

Aschaffenburg / Frankfurt am Main / Landkreis Offenbach / Offenbach (ost)
Mit Hilfe der Spezialeinheiten des Zollkriminalamtes, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), wurden von den Ermittlern des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden vier Haftbefehle im Raum Offenbach am Main sowie in Aschaffenburg vollstreckt, und derzeit werden insgesamt 23 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Während der laufenden Einsatzmaßnahmen im Rhein-Main-Gebiet haben die Einsatzkräfte bisher etwa 300.000 Euro Bargeld sichergestellt sowie umfangreiche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und fünf hochpreisige Fahrzeuge gepfändet. Darüber hinaus wurde auf Antrag der sachführenden Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Vermögensarrest in Höhe von etwa 13,3 Millionen Euro erwirkt. Das Ziel eines Vermögensarrestes ist es, den Beschuldigten den Zugriff auf ihre mutmaßlich durch strafbare Handlungen erworbenen Vermögenswerte zu entziehen und diese zu sichern.
Den vier Hauptverdächtigen wird vorgeworfen, Luxusautos unerlaubt nach Russland verkauft und ausgeführt zu haben, entgegen bestehender Embargovorschriften.
Sie sollen trotz entsprechender Sanktionsvorschriften seit Ende 2022 bis heute über 170 Luxusautos nach Russland verkauft oder ausgeführt haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Zollfahndung Frankfurt ergaben, dass das Netzwerk der Gruppierung sich über ganz Deutschland erstreckt und Verbindungen zu zahlreichen osteuropäischen Ländern sowie Anrainerstaaten Russlands unterhält. Bei der Durchführung der unerlaubten Geschäfte werden sie von einer Vielzahl von Mittätern unterstützt.
Die Ermittlungen basierten auf verschiedenen Hinweisen, die von der Financial Intelligence Unit (FIU), der zentralen Stelle des Bundes zur Untersuchung verdächtiger Finanztransaktionen beim Zoll, zusammengeführt und umfassend sowie mit hoher Priorität analysiert wurden. Anschließend wurde das Analyseergebnis der FIU an das Zollkriminalamt übermittelt.
Die laufenden Einsatzmaßnahmen werden von den Zollfahndungsämtern Hamburg, Hannover und Stuttgart unterstützt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, Luxusgüter bestimmter Kategorien direkt oder indirekt an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu transportieren oder auszuführen, oder zur Verwendung in Russland. Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot für Luxusgüter, deren Wert je Stück 300 Euro übersteigt. Darüber hinaus unterliegen bestimmte Personenkraftwagen einem generellen Ausfuhrverbot.
Quelle: Presseportal








