Ein Ehepaar aus Kempten steht im Verdacht, über Jahre hinweg 1,9 Millionen Euro aus Parkautomaten entwendet zu haben. Die Ermittlungen wurden durch verdächtige Bankeinzahlungen angestoßen, die auf einen Diebstahl hindeuteten.
Kempten: Verdacht auf Millionenraub aus Parkautomaten gegen Ehepaar erhoben

Ein Ehepaar aus Kempten steht im Verdacht, über einen Zeitraum von zehn Jahren erhebliche Summen aus städtischen Parkautomaten entwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen die beiden erhoben, die insgesamt rund 1,9 Millionen Euro in Form von Münzen gestohlen haben sollen.
Der 40-jährige Ehemann war bei der Stadt Kempten angestellt und für das Leeren der Parkscheinautomaten verantwortlich. Diese Position verschaffte ihm Zugang zu den Schlüsseln der Automaten sowie zu den Geldkassetten. Laut Anklage soll er in mindestens 840 Fällen Geld abgezweigt haben.
Ungewöhnliche Geldtransaktionen wecken Verdacht
Das gestohlene Geld wurde von dem Paar entweder auf Bankkonten eingezahlt oder direkt in Supermärkten ausgegeben. Dabei erwarben sie zunächst Gutscheine, die sie anschließend für weitere Einkäufe nutzten.
Der Fall kam im November 2025 ans Licht, als eine Bank die Ermittler wegen verdächtiger Bargeldeinzahlungen informierte. Diese Einzahlungen hatten einen Geldwäscheverdacht ausgelöst, der schließlich zu den beiden Beschuldigten führte. Seit vier Monaten befinden sich beide in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sie die Unschuldsvermutung.
Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung
Das Landgericht Kempten wird nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und ein Prozess eröffnet wird. In Reaktion auf die Vorfälle hat die Stadt Kempten bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung ergriffen. Dazu gehören der Austausch der Schlösser, zusätzliche Kontrollen und die Beauftragung eines externen Dienstleisters.
Die Anklage umfasst 335 Fälle aus den Jahren 2020 bis 2025, in denen das Paar etwa 1,34 Millionen Euro entwendet haben soll. Für weitere mutmaßliche Diebstähle zwischen 2015 und 2020, die einen Wert von rund 584.000 Euro hatten, kann die Strafverfolgung nicht mehr eingreifen, da diese Taten verjährt sind.
Staatsanwaltschaft beantragt Vermögensbeschlagnahme
Die Staatsanwaltschaft hat jedoch beantragt, das Vermögen der Beschuldigten in Höhe von 584.000 Euro einzuziehen. Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann betonte, dass die Angeschuldigten trotz der Verjährung keine Vorteile aus ihren Taten ziehen dürften.
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