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Mann in Flensburg für grausame Hundetötung verurteilt

Ein Flensburger Gericht verurteilt Andy W. wegen der grausamen Tötung eines Hundes zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der Angeklagte hatte den Hund im Wald aufgehängt, um Probleme bei einem Umzug zu vermeiden.

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Flensburger Gericht verurteilt Mann wegen grausamer Tötung eines Hundes
Bildquelle: (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Ausblick: In einem aufsehenerregenden Verfahren, das am Dienstag, dem 11. August 2026, am Amtsgericht Flensburg stattfand, wurde der Fall eines Mannes behandelt, der wegen der grausamen Tötung eines Hundes verurteilt wurde. Die Reaktionen auf das Urteil und die Umstände der Tat werfen Fragen über den Umgang mit Tieren und die rechtlichen Konsequenzen auf.

Aktueller Stand: Der 38-jährige Angeklagte, Andy W., zeigte während der Plädoyers der Staatsanwaltschaft keine Regung. Vor der Urteilsverkündung sprach er eine kurze Entschuldigung aus, in der er sein Bedauern über die Vorfälle äußerte, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Das Gericht stellte fest, dass Andy W. für den Tod des Hundes verantwortlich war und verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurde ihm auferlegt, 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zu zahlen.

Hintergrund: Der Fall begann am 1. April 2025, als eine Spaziergängerin im Wald bei Flensburg den Hund Buddy fand. Der kleine Rüde war an einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt, wobei seine Pfoten nur knapp über dem Boden schwebten. Die Obduktion ergab, dass der Hund durch Strangulation starb. Ein Tiermediziner berichtete während des Prozesses, dass Buddy während des Todeskampfes erhebliche Schmerzen und Angst erlitten hatte, der etwa sieben Minuten dauerte. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat mit Buddys Halterin liiert und hatte versäumt, den Hund wie vereinbart ins Tierheim zu bringen oder ihn einzuschläfern, da das Paar in eine neue Wohnung ziehen wollte, in der Haustiere verboten waren.

Risiken: Im Laufe des Prozesses bestritt Andy W. die Vorwürfe und behauptete, er habe Buddy einem Bekannten übergeben. Er konnte jedoch weder den Namen noch die Kontaktdaten dieser Person nennen und geriet dadurch in Widersprüche. Die Richterin beschrieb die Tötung als qualvoll und stellte fest, dass das Motiv darin lag, dass der Hund den Angeklagten genervt habe. Die Option, den Hund ins Tierheim zu geben, sei für ihn keine Lösung gewesen, da die Halterin ihn möglicherweise zurückgeholt hätte, was im Jahr 2024 bereits einmal geschehen war.

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Quellen: RTL, Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“

Bildquelle: Bildquelle: (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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TS