Eine 14-jährige Jugendliche wurde nach Alkoholkonsum in Wismar ins Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und Jugendschutzverstoß.
14-Jährige in Wismar im Krankenhaus

Wismar (ost)
Nachdem eine 14-jährige Jugendliche am Samstagnachmittag, den 11.07.2026, nach dem Konsum von alkoholischen Getränken in Wismar in einem lebensbedrohlichen Zustand in ein Krankenhaus gebracht werden musste, hat die Kriminalpolizei die Untersuchung aufgenommen.
Laut bisherigen Informationen befanden sich ein 17-Jähriger, drei 14-Jährige und ein 13-jähriges Kind auf einem Schulgelände an der Kapitänspromenade in Wismar und tranken dort gemeinsam hochprozentige alkoholische Getränke. Später geriet eine 14-Jährige gegen 17:50 Uhr aufgrund des Alkoholkonsums in einen lebensbedrohlichen Zustand.
Ein auf die Situation aufmerksam gewordener Zeuge alarmierte sofort den Rettungsdienst und begann zusammen mit den schnell eintreffenden Polizeibeamten mit Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Jugendliche wurde dann von einem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, um dort weiter medizinisch versorgt zu werden. Derzeit ist ihr Gesundheitszustand stabil.
Nach den aktuellen Ermittlungen soll der 17-Jährige die hochprozentigen alkoholischen Getränke zuvor in einem nahegelegenen Geschäft gekauft und den Anwesenden zur Verfügung gestellt haben. Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung durch Unterlassen und der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet. Zusätzlich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet. Der Hintergrund ist die mutmaßliche Weitergabe von hochprozentigen alkoholischen Getränken an Minderjährige.
Die Untersuchungen zu den genauen Umständen des Vorfalls dauern an.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Alkohol für Kinder und Jugendliche besonders gesundheitsschädlich ist. Erwachsene tragen eine besondere Verantwortung, alkoholische Getränke nicht an Minderjährige weiterzugeben.
In Notfällen ist sofortige Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 zu verständigen. Die Angst vor möglichen Konsequenzen darf nicht dazu führen, dass notwendige Hilfe unterbleibt.
Quelle: Presseportal








