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Ahrenshagen-Daskow (LK V-R): Schreckschusswaffe bei Minderjährigem auf Dorffest festgestellt

Ein Jugendlicher wurde mit Schreckschusswaffe und Munition auf einem Dorffest erwischt. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Foto: unsplash

Ahrenshagen-Daskow (LK V-R) (ost)

Am Abend des Samstags (20.06.2026) wurde gegen 22:00 Uhr auf einem Fest im Dorf Ahrenshagen-Daskow eine Schreckschusswaffe bei einem minderjährigen Jugendlichen entdeckt.

Angestellte eines Sicherheitsunternehmens überprüften den Jugendlichen im Rahmen der Veranstaltungssicherung und fanden dabei eine Schreckschusspistole mit PTB-Zulassung sowie entsprechende Reizstoffpatronen in seinem mitgeführten Gepäck. Die Polizei wurde daraufhin informiert.

Die Polizisten beschlagnahmten die Waffe und die Munition und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Der Jugendliche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einem Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Polizei betont, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Kennzeichnung zwar von Erwachsenen ohne Erlaubnis erworben und besessen werden dürfen, für Minderjährige jedoch ein Besitzverbot besteht. Zudem dürfen solche Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit einem „Kleinen Waffenschein“ geführt werden. Unabhängig davon gilt bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig ein Verbot des Waffenführens.

Das Tragen von Schreckschusswaffen bei Volksfesten, Dorffesten oder ähnlichen Veranstaltungen birgt erhebliche Risiken. Aufgrund ihres Aussehens sind sie oft kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden. Schon das Zeigen oder Benutzen solcher Waffen kann bei Besuchern erhebliche Verwirrung auslösen und zu gefährlichen Situationen führen.

Quelle: Presseportal

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