Besonders im Sommer fehlen angelnden Personen häufig gültige Fischereidokumente. Kontrollen am 01. Mai 2024 ergaben mehrere Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten.
Anglerkontrollen: Wasserschutzpolizei Schwerin und ehrenamtliche Fischereiaufseher im Einsatz

Waldeck/Schwerin (ost)
Insbesondere im Sommer stellt die Wasserschutzpolizei MV häufig fest, dass Personen, die angeln, oft keine gültigen Fischereidokumente vorzeigen können. Dies wurde auch am 01. Mai dieses Jahres erneut deutlich. Am 01. Mai 2024 führte die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin Kontrollen gemäß des Fischereirechts durch. Drei ehrenamtliche Fischereiaufseher des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV) unterstützten die Kollegen der WSPI Schwerin. Auf dem Neumühler See und dem Schweriner See waren insgesamt drei gemischte Streifenteams bestehend aus einem Wasserschutzpolizisten und einem ehrenamtlichen Fischereiaufseher des LALLF mehrere Stunden im Einsatz.
Das Ergebnis der gemeinsamen Kontrollaktivitäten: Insgesamt wurden über 40 Angler überprüft. Dabei mussten acht Strafanzeigen wegen des Verdachts der Fischwilderei, eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und insgesamt zwölf Ordnungswidrigkeiten, darunter Verstöße gegen das Landesfischereigesetz, aufgenommen werden. Einige der überprüften Angler konnten zudem keine gültige Angelberechtigung vorweisen. Andere waren trotz eines Verbots durch eine Allgemeinverfügung mit motorisierten Fahrzeugen auf dem Neumühler See unterwegs, der zu einem Trinkwasserschutzgebiet gehört.
Hintergrund:
Die ehrenamtlichen Fischereiaufseher des LALLF MV werden offiziell ernannt und durch den Landesanglerverband MV sowie die obere Fischereibehörde geschult. Diese Aufseher haben die Befugnis, Pacht- und Eigentumsgewässer der Binnenfischereibetriebe, von Privatpersonen und die Küstengewässer hinsichtlich des Fischereirechts zu überprüfen. Die gemeinsamen Kontrollen der Polizeibeamten der WSPI Schwerin und der Fischereiaufseher ermöglichten eine unmittelbare Aufnahme von Anzeigen und die abschließende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Eine regelmäßige Überwachung der privaten Fischerei ist zum Schutz der Gewässer und des Fischbestands erforderlich und wird routinemäßig von der Wasserschutzpolizei im Rahmen von Streifen durchgeführt.
Die Wasserschutzpolizei empfiehlt:
Wenn Sie angeln oder in den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns angeln möchten, benötigen Sie die entsprechenden Fischereidokumente (Fischereischein, Angelerlaubnis). Berechtigungen müssen beim Angeln mitgeführt und berechtigten Personen zur Überprüfung vorgelegt werden. Achten Sie darauf, wo und wann Sie angeln! Machen Sie sich mit den Fischarten und dem Angelsport vertraut!
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Websites: www.lallf.de oder www.lav-mv.de
Kontakt:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Petra Kieckhöfer
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
www.facebook.com/WasserschutzpolizeiMV/
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








