Ermittlungen der Polizei nach Vorfall auf Parkplatz behindern Rettungseinsatz. Kollision mit Rettungswagen verursacht Verzögerung bei medizinischer Versorgung.
Behinderung von Rettungsmaßnahmen in Wolgast

Wolgast (ost)
Am Mittwochvormittag (24.06.2026) gegen 10:30 Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz vor dem Ärztehaus in der Hufelandstraße in Wolgast ein Vorfall, bei dem die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes während der Versorgung eines Patienten erheblich gestört wurden.
Der Krankenwagen befand sich im Rahmen eines medizinischen Notfalleinsatzes mit Sonder- und Wegerechten in der Mitte des Parkplatzes des Ärztehauses. Während der intensiven medizinischen Behandlung des Patienten wurden die Rettungskräfte nach bisherigen Erkenntnissen von einem Ehepaar belästigt und beschimpft, da sie mit dem Parkplatz des Rettungswagens nicht einverstanden waren. Trotz mehrfacher Hinweise auf den kritischen Gesundheitszustand des Patienten im Krankenwagen zeigten sich die Beteiligten uneinsichtig.
Später versuchte der 70-jährige deutsche Mann, mit seinem Auto am geparkten Krankenwagen vorbeizufahren. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Einsatzfahrzeug. Die erforderliche Unfallaufnahme und die anhaltenden Störungen führten zu einer Verzögerung bei der medizinischen Versorgung und dem anschließenden Transport des Patienten. Zudem beleidigte die 60-jährige deutsche Frau die Einsatzkräfte während der Unfallaufnahme.
Die Polizei hat Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung bzw. Behinderung von hilfeleistenden Personen und Beleidigung aufgenommen.
Die Polizei betont ausdrücklich, dass die Behinderung von Rettungskräften kein Kavaliersdelikt ist. Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes arbeiten unter großem Zeitdruck, um Menschenleben zu retten. Jede vermeidbare Verzögerung kann die Gesundheit oder sogar das Leben eines Patienten gefährden.
Verhaltenshinweise der Polizei:
Rechtliche Hinweise:
Wer Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert oder ihre Arbeit erheblich erschwert, muss mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn durch ein solches Verhalten lebensrettende Maßnahmen verzögert werden oder Einsatzkräfte gefährdet werden, kann dies strafrechtlich besonders schwerwiegend sein.
Quelle: Presseportal








