Ein 51-jähriger Mann belästigte Passanten am Strand von Binz und führte eine Machete mit sich. Er wurde in Gewahrsam genommen und es wurden Ermittlungen eingeleitet.
Binz: Mann belästigt Passanten am Strand und führt Machete mit sich
Binz (ost)
Am Dienstag, dem 26. August 2025, wurde die Polizei gegen 15:30 Uhr zum Strand von Binz gerufen.
Nach aktuellen Informationen belästigte ein 51-jähriger Mann mehrere Personen und urinierte in der Öffentlichkeit. Des Weiteren versuchte er, einen 42-jährigen Brandenburger und einen 18-jährigen von der Insel Rügen zu schlagen. Die Schläge trafen jedoch nicht oder konnten abgewehrt werden. Niemand wurde verletzt. Der 51-Jährige führte offenbar eine Machete mit, die er dem 42-Jährigen zuvor vor die Füße warf. Die Machete wurde beschlagnahmt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,80 Promille. Der 51-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Auf dem Weg zur Polizeiwache bedrohte er einen Polizisten.
Es wurden Untersuchungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Alle genannten Personen in dieser Pressemitteilung sind deutsche Staatsbürger.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern für 2022/2023
Die Mordraten in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 39 Fälle registriert, von denen 36 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 34 Verdächtige, darunter 30 Männer, 4 Frauen und 6 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 sank die Zahl der Mordfälle auf 23, wobei alle Fälle gelöst wurden. Es gab 26 Verdächtige, darunter 23 Männer, 3 Frauen und 5 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 39 | 23 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 36 | 23 |
Anzahl der Verdächtigen | 34 | 26 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 30 | 23 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 4 | 3 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6 | 5 |
Quelle: Bundeskriminalamt