Der Zoll kontrollierte die Flugpersonal-Arbeitsbedingungen an deutschen Flughäfen. Es gab Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften im Wet-Leasing-Verfahren.
Bonn: Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft

Bonn (ost)
Der Zoll hat in der vergangenen Woche an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft. Im Mittelpunkt standen dabei mögliche Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften im Rahmen des so-genannten Wet-Leasings. Beim Wet-Leasing mietet eine Fluggesellschaft regelmäßig ganze Flugzeuge samt Wartungs- und Flugpersonal. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Flugverkehr abzudecken. Genau dieses Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun unter die Lupe genommen, denn die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigung und gegen Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping bzw. illegale Ar-beitnehmerüberlassung gelten auch bei diesen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen. Insgesamt wurden 13 Flüge und dazugehörige Geschäftsunterlagen geprüft sowie die beteiligten Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Hierbei ergaben sich Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Scheinselbständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, sowie mögliche Mindestlohnverstöße. Die Maßnahme wurde gemeinsam mit der European Labour Authority (ELA) durchgeführt. Delegierte der europäischen Partnerbehörden aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien begleiteten die Maßnahmen. Zeitgleich fanden koordinierte Prüfungen in Griechenland und Litauen unter Teilnahme des deutschen Zolls statt. Mit der gemeinsamen Kontrollaktion bündeln die beteiligten Behörden europaweit ihre Erkenntnisse und Kontrollmöglichkeiten. “Flugzeuge passieren naturgemäß Landesgrenzen – und damit auch das Flugpersonal. Umso wichtiger ist, dass wir hier international zusammenspielen und solch spezielle bzw. kleine Branchen auch präventiv immer wieder in den Fokus nehmen. Der Zoll setzt sich für eine faire und funktionierende Arbeitskräftemobilität im Luftfahrtsektor ein”, so Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion. Der Exekutivdirektor der European Labour Authority (ELA), Herr Cosmin Boiangiu, betonte: “Die aus diesen Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten, dass die Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität für Flugpersonal auf europäischer und nationaler Ebene wirksam durchgesetzt werden können. Die FKS-Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit der ELA und Kontrollbehörden aus EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, tragen aktiv zur Durchsetzung der EU-Vorschriften zur fairen Arbeitskräfte-mobilität und zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme bei.”
Quelle: Presseportal








