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Burg Stargard: Haftbefehle im Gepäck

Ein 33-jähriger Deutscher wurde mit zehn Fahndungsausschreibungen im Zug kontrolliert und inhaftiert, darunter drei Haftbefehle über 500 Euro und zwei über 5.700 Euro.

Foto: unsplash

Neubrandenburg (ost)

Am Montagabend (31.03.2025) endete die Reise eines 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Justizvollzugsanstalt.

Der Mann wurde im Zug von Neustrelitz nach Burg Stargard von Bundespolizisten kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann insgesamt zehn Fahndungsausschreibungen vorlagen.

Es handelte sich um drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Erzwingungshaft über jeweils 500 Euro, die Anfang 2025 ausgestellt wurden. Im Falle der Nichtzahlung drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 55 Tagen. Diese waren aufgrund von Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz ausgestellt worden.

Zusätzlich lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle, ebenfalls aus diesem Jahr, über eine Gesamtsumme von 5.700 Euro wegen Betrugs und Bedrohung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vor. Als Ersatzfreiheitsstrafe waren hier insgesamt 140 Tage festgelegt, falls die Summe nicht bezahlt werden konnte.

Des Weiteren gab es vier weitere Fahndungsnotierungen aufgrund anderer Verfahren.

Der Mann aus Neubrandenburg konnte die geforderte Summe von 7.200 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Quelle: Presseportal

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