Am Wochenende wurden drei Haftbefehle in Pomellen vollstreckt, darunter für einen 30-jährigen Pole wegen Körperverletzung und einen 47-jährigen Pole wegen Diebstahls.
Dresden: Haftbefehle in Pomellen vollstreckt

Pomellen (ost)
Am Wochenende wurde ein 30-jähriger Pole, der einen Pkw mit polnischer Zulassung auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen fuhr, während der Einreisekontrolle angehalten und überprüft. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hof eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Körperverletzung hatte. Der Mann sollte eine Geldstrafe von 680,00 Euro zahlen. Falls er nicht zahlte, waren 17 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Zusätzlich musste er Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 Euro sowie einen nicht durch Haft vollstreckbaren Strafrest von 4,00 Euro zahlen. Während der Kontrolle identifizierte sich der Mann mit seinem gültigen polnischen Personalausweis und seinem gültigen polnischen Führerschein. Eine Abfrage im Führerscheinsystem ergab, dass sein Führerschein als beschlagnahmt und ungültig erklärt wurde. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in das Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Ein 47-jähriger Pole wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls gesucht. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe von 3560,00 EUR sowie 155,00 EUR Verfahrenskosten und vermied so eine 89-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 36-jähriger Pole zahlte die festgelegte Geldstrafe/Verfahrenskosten und vermied damit eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte ihn wegen Diebstahls mit Haftbefehl. Die Geldstrafe belief sich auf 900,00 EUR. Außerdem waren 77,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen.
Quelle: Presseportal








