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Düsseldorf: ZGR und HZA informieren auf DoKomi 2024

Fantasievolle Besucher treffen auf Informationsstand zum Schutz geistigen Eigentums und Zollrecht bei größter Anime- und Manga-Convention Deutschlands.

Quelle Zoll
Foto: Presseportal.de

Bonn (ost)

Von 28. bis 30. Juni 2024 werden in Düsseldorf bunt gekleidete Besucher und Künstler sowie kreative Aussteller auf der größten Anime- und Manga-Convention Deutschlands zusammentreffen, wie vom Messeveranstalter angekündigt.

Kreativität zieht auch Nachahmungen an.

Um die Aussteller über die Verteidigung ihrer geistigen Eigentumsrechte zu informieren und die Besucher für das Problem der Marken- und Produktpiraterie zu sensibilisieren, wird die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion zusammen mit dem Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf in diesem Jahr mit einem Informationsstand zum Thema „Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie durch den Zoll“ an der DoKomi in Düsseldorf teilnehmen.

Die ZGR wird während der gesamten Messe für Fragen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten zur Verfügung stehen. Das HZA Düsseldorf wird den Besuchern für allgemeine Fragen zum Zollrecht, insbesondere zum Reiseverkehr außerhalb der Europäischen Union, zur Verfügung stehen. Anhand von Ausstellungsstücken am Stand werden die Gefahren von gefälschten Waren erläutert und Besucher darüber informiert, wie man den Kauf gefälschter Waren, insbesondere im Online-Handel, vermeiden kann.

Infotext:

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion V der Generalzolldirektion ist die zuständige Stelle in Deutschland für die Bearbeitung von sogenannten Grenzbeschlagnahmeanträgen. Inhaber von gültigen geistigen Eigentumsrechten (z. B. Marke, Patent, Urheberrecht) können bei der ZGR einen solchen Antrag stellen. Je nach Umfang des genehmigten Antrags hält der deutsche Zoll oder der Zoll eines anderen EU-Mitgliedstaats Waren aus Drittländern (z. B. bei der Einfuhr) zurück, die im Verdacht stehen, die geistigen Eigentumsrechte der Antragsteller zu verletzen. Bei Bestätigung des Verdachts auf Rechtsverletzung werden die Waren gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens vernichtet.

Im Bereich des Hauptzollamts (HZA) Düsseldorf waren die Zollstellen im Jahr 2023 in 248 Fällen aktiv und beschlagnahmten insgesamt 23.835 Stück Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzten, im Wert von 8.120.625 EUR.

Quelle: Presseportal

nf24