Rettungsringe sind lebensrettend, nicht dekorativ. Die Diebstähle haben strafrechtliche Folgen.
Entwendung von Rettungsringen in Sassnitz und Wesenberg

Sassnitz (ost)
Am 16.03.2026 haben Polizisten der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Sassnitz gegen 21:00 Uhr während ihrer Streifentätigkeit festgestellt, dass der Rettungsring von der Ostmole des Sassnitzer Hafens von unbekannten Tätern gestohlen wurde. Bereits am 13.03.2026 haben noch unbekannte Täter einen Rettungsring von der Steganlage des Stadthafens in Wesenberg (Woblitzsee) gestohlen.
In beiden Fällen wurden Strafanzeigen gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln) sowie wegen Diebstahls erstattet. Hinweise zu den Straftaten können bei den zuständigen Wasserschutzpolizeiinspektionen (WSPI Sassnitz 038392-308-0/WSPI Waren 03991-7473-0), jeder Polizeidienststelle oder der Onlinewache unter https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ gemeldet werden.
Rettungsringe sind lebensrettend. Die offiziell an Molen und in Hafenbereichen angebrachten Rettungsmittel gehören den Hafenbetreibern oder Gemeinden und sind keine privaten Dekorationsgegenstände. Das Entfernen dieser Rettungsringe ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat strafrechtliche Konsequenzen.
Quelle: Presseportal








