Die Schweriner Polizei hat bei landesweiten Schwerpunktkontrollen drei Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss berauschender Stoffe erwischt. Bußgelder und Fahrverbote drohen.
Feststellungen der Schweriner Polizei zu landesweiten Schwerpunktkontrollen „Fahren.Ankommen.LEBEN“

Schwerin (ost)
Zu Beginn der landesweiten Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“ hat die Polizei in Schwerin seit gestern drei Verkehrsteilnehmer festgestellt, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen standen:
Um 18.35 Uhr wurde ein 62-jähriger deutscher Fahrer in der Graf-Schack-Allee angehalten; der Mann hatte eine Atemalkoholkonzentration von 0,72 Promille.
Ein weiterer Autofahrer wurde um 23.40 Uhr in der Speicherstraße gestoppt; der 35-jährige Rumäne hatte eine Atemalkoholkonzentration von 0,64 Promille. Da es auch Anzeichen für Drogenkonsum gab, musste dem Mann eine Blutprobe von einem Arzt entnommen werden.
Kurz nach Mitternacht am 2.2. hielt die Polizei einen 69-jährigen Deutschen mit seinem Fahrzeug an der Crivitzer Chaussee an. Der gemessene Wert der Atemalkoholkontrolle betrug 0,52 Promille.
Alle Betroffenen werden nun mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert. Bei Verstoß gegen die Promillegrenze oder den Konsum von Rauschmitteln beträgt das Bußgeld mindestens 500 Euro; im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Betrag. Hinzu kommt eine mindestens einmonatige Fahrerlaubnissperre sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Die Schweriner Polizei hat gestern insgesamt über 70 Fahrzeugführer überprüft und wird die themenbezogenen Schwerpunktkontrollen unter dem Titel „Alkohol & Drogen & Medikamente“ den gesamten Februar über verstärkt durchführen.
Kontakt:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Rainer Autzen
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Hier geht es zur Originalquelle
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








