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Flensburg: Weitere Festnahme im Zusammenhang mit Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung HAMAS

Die Bundesanwaltschaft hat Mahmoud Z. wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz festgenommen.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute Morgen (13. November 2025) wurde Mahmoud Z., der im Libanon geboren wurde, bei seiner Einreise von Dänemark im Zug nach Flensburg von Beamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei Flensburg vorläufig festgenommen, aufgrund von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 und 3 KWKG) und das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 WaffG).

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den Beschuldigten im Wesentlichen wie folgt:

Mahmoud Z. war in die Beschaffung von Waffen für die terroristische Vereinigung HAMAS involviert. Im August 2025 erhielt er in Hessen von Borhan El-K., der vorgestern (11. November 2025) festgenommen wurde, ein vollautomatisches Gewehr, acht Pistolen und über 600 Schuss Munition, die er dann nach Berlin zu Wael F. M. brachte. Die Waffen und die Munition wurden bei der Festnahme von Wael F. M. am 1. Oktober 2025 in Berlin beschlagnahmt. Dies diente der Vorbereitung von Mordanschlägen der HAMAS auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa.

Der Beschuldigte wird morgen (14. November 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und die Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24