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Frankfurt: Haftbefehle vollstreckt

Bundespolizisten nahmen drei Personen aufgrund von Haftbefehlen fest, darunter ein 34-jähriger Pole, ein 31-jähriger Pole und ein 38-jähriger Georgier.

Foto: Depositphotos

Pomellen / Linken (ost)

Ein 34-jähriger Mann aus Polen wurde gestern um 18:00 Uhr bei einer Kontrolle auf der B 104 von fehlenden Barmitteln überführt. Unterstützungskräfte der MKÜ überprüften ihn als Mitreisender in einem polnischen Auto. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung.

Da er die Geldstrafe von 2700,00 EUR sowie die Kosten von 77,50 EUR nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA Neustrelitz überführt, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen anzutreten.

Gegen Mitternacht am 18.08.2024 wurde ein 31-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der BAB 11 Pomellen von Unterstützungskräften der BPOLABT Ratzeburg kontrolliert. Bei einem Mitreisenden in einem polnischen Auto ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Neubrandenburg wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten von 886,00 Euro konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen vermeiden.

Allerdings fanden die Beamten in einem Beutel 0,22 Gramm Amphetamin, was zu einer weiteren Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG führte.

Bereits am Samstagmittag ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eines 38-jährigen Georgiers eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der Mitreisende in einem Auto mit polnischer Zulassung hatte eine Geldstrafe von 1200 Euro sowie 77,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Georgier behauptete, die Geldstrafe bereits beglichen zu haben, was er mit einem Foto auf seinem Smartphone belegte. Eine Nachfrage beim zuständigen Landeskriminalamt Brandenburg ergab, dass der Haftbefehl noch gültig ist, und ihm wurde geraten, die Geldstrafe vor Ort zu zahlen. Nach Zahlung der Geldstrafe ohne Verfahrenskosten durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

nf24